In Heidelberg finden zwei Wahlen statt:
Die Kommunal- und die Europawahl.

Europawahl

Bei der Europawahl 2019 entscheiden die wahlberechtigten Bürger in der Europäischen Union (EU), welche Abgeordneten in den kommenden fünf Jahren im Europäischen Parlament sitzen. Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse des Parlaments finden in Brüssel statt.

Die Heidelberger Bürger bestimmen mit, welche 96 Abgeordneten nach Bundes- und Landeslisten für die Bundesrepublik Deutschland in das Gremium gewählt werden. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, mit der die Liste einer Partei gewählt wird.
Rund 101.000 Wahlberechtigte sind für die Europawahl im Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen.

Kommunalwahl

Rund 111.000 wahlberechtigte Heidelberger entscheiden am 26. Mai außerdem darüber, wer den Sprung in den Gemeinderat schafft. 576 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich um die 48 Gemeinderatssitze beworben, darunter 219 Frauen. Unter den Wahlberechtigten sind in diesem Jahr rund 10.500 ausländische Mitbürger aus den EU-Staaten, elf kandidieren für den Gemeinderat.
Seit 2014 dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen.
Bei der diesjährigen Wahl betrifft das rund 1.900 Jugendliche in Heidelberg.

Zwölf Bewerberlisten

Der Gemeindewahlausschuss hat die nachstehenden zwölf Bewerberlisten (Wahlvorschläge) für die Kommunalwahl am Sonntag, 26. Mai 2019, zugelassen, die in dieser Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heidelberg (GRÜNE Heidelberg)
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• DIE HEIDELBERGER unabhängige Wählerinitiative („DIE HEIDELBERGER“)
• Grün-Alternative Liste Heidelberg e.V. (GAL)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• DIE LINKE (DIE LINKE)
• Alternative für Deutschland, Kreisverband Heidelberg (AfD Heidelberg)
• „Bunte Linke Heidelberg – Bündnis für Demokratie, Solidarität, Umwelt und Frieden“ („Bunte Linke“)
• Freie Wähler Vereinigung e.V., Kreisverband Heidelberg (FWV)
• Heidelberg in Bewegung (HiB)
• Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Kommunalwahl wahlberechtigt sind a l l e Einwohner,
die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind (spätester Zuzugstag: 26. Februar 2019) und nicht das Wahlrecht verloren haben.

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler?

Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind. Die Heidelberger haben also 48 Stimmen zu vergeben. Mit ihren Stimmen können die Wähler beliebige Kandidaten aus den insgesamt zwölf Listen wählen, die bei der Kommunalwahl 2019 in Heidelberg antreten. Sie können den Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Wichtig: Die Summe der vergebenen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (48 Gemeinderatsmitglieder – 48 Kandidaten – 48 Stimmen). Der Stimmzettel ist sonst ungültig.

Was ist Panaschieren und Kumulieren?

Die Wahlberechtigen haben bei der Wahl zwei Möglichkeiten: Ein Stimmzettel kann unverändert abgegeben werden. Damit erhält jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel jeweils eine Stimme. Die Wähler sind aber nicht auf die Kandidaten eines Stimmzettels beschränkt, sie können Bewerbern verschiedener Stimmzettel mischen (panaschieren), indem auf einem Stimmzettel ein oder mehrere Namen von anderen Wahlvorschlägen in die freien Zeilen des Stimmzettels übertragen werden oder indem die Stimmabgabe durch positive Kennzeichnung auf mehreren Stimmzetteln verschiedener Wahlvorschläge erfolgt.

Kumulieren: Bis zu drei Stimmen sind möglich

Beim Kumulieren (Stimmen häufen) können Wahlberechtigte einzelne Kandidaten besonders unterstützen und ihnen bis zu drei Stimmen geben. Bei einem Kreuz oder einer „1“ in dem Kästchen hinter dem Namen bekommt der jeweilige Bewerber eine Stimme, bei einer „2“ oder „3“ entsprechend mehr.
Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 48 Stimmen vergeben werden.
Wer panaschiert, kann gleichzeitig Kandidaten auch mehrere Stimmen geben (kumulieren).

Wo und wie wird gewählt?

Am Sonntag, 26. Mai 2019, werden in ganz Heidelberg insgesamt 97 Wahllokale eingerichtet, in denen die Wähler ihre Stimmen abgeben können. In jedem Stadtteil gibt es für die Wähler mindestens ein Wahllokal. Spätestens bis zum 5. Mai ist allen Wählern automatisch die Wahlbenachrichtigung zugestellt worden, mit der die Verwaltung mitteilt, dass man wählen darf und in welchem Wahllokal. Für die Stimmabgabe im Wahllokal brauchen die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann auch dem Wahlvorstand im Wahllokal
nur den Pass oder Ausweis vorzeigen, um wählen zu können.

Den Stimmzettel ganz in Ruhe zu Hause ausfüllen

Am Wahltag, 26. Mai 2019, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal erhält jede jeder Wähler einen Stimmzettelumschlag, in den der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt wird. Der Stimmzettel wird bis spätestens 23. Mai 2019 an die Wähler verschickt. Dies soll den Wahlberechtigten die Möglichkeit geben, sich bereits vor dem Gang zur Wahlurne in Ruhe einen Überblick über die 576 zur Wahl zugelassenen Kandidaten zu verschaffen. Den Stimmzetteln ist ein Merkblatt beigeheftet, das alle Details zur Stimmabgabe erläutert. Die Stimmzettel sollen am 26. Mai ins Wahllokal mitgebracht werden.
Wer sich verschrieben hat oder den Stimmzettel nicht mehr findet,
bekommt im Wahllokal einen neuen und kann ihn dort ausfüllen.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die verreist sind oder aus anderen Gründen nicht im Wahllokal wählen möchten, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich bei allen Bürgerämtern, durch Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen anfordern.
Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 24. Mai 2019, 18 Uhr.
Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 26. Mai 2019, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein. Der Briefkasten befindet sich am Seiteneingang Kornmarkt. Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 25. Mai 2019, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen. Für diese Fälle ist die Wahldienststelle am Tag vor der Wahl von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Der Versand von Briefwahlunterlagen hat am 29. April 2019 begonnen.

Aktuelle Zusammensetzung des Heidelberger Gemeinderates

Zehn verschiedene Gruppierungen bilden aktuell den Heidelberger Gemeinderat: CDU (10 Sitze), Grüne (10 Sitze), SPD (8 Sitze), Heidelberger (4 Sitze), GAL (3 Sitze), AfD (2 Sitze), Bunte Linke (2 Sitze), FDP (2 Sitze), FWV (2 Sitze), DIE LINKE (2 Sitze), Heidelberg pflegen und erhalten (1 Sitz), PIRATEN (1 Sitz) und Mitglieder ohne Partei-/Wählervereinigungszugehörigkeit (1 Sitz). Vorsitzender des Gemeinderats und mit einem Sitz vertreten ist Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Fragen zur Wahl?

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen,
bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt,
Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220
oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.

Mai 2019 | Heidelberg, Allgemein, InfoTicker aktuell, Junge Rundschau, Politik | Kommentieren