Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ausstrahlung eines ausländerverachtenden Europawahlspots der rechtsextremen NPD verweigern. Der Wahlspot der Partei enthielt Aussagen wie „Migration tötet“ und greife die Menschenwürde an, so die Richter. Die Partei hielt das Sendeverbot für einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.
Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Sendung verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe nach eigenen Angaben vom Samstag ab. Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF in dieser Sache Recht gegeben.

Diese Gerichtsentscheidungen stellten keinen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit dar – eine Verfassungsbeschwerde der NPD in der Hauptsache sei deshalb offensichtlich unbegründet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Der Spot sollte am Montag und erneut am 15. Mai gesendet werden.

Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die NPD dem ZDF einen Wahlwerbespot eingereicht, in dem behauptet wird, Deutsche würden “seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner”. Auf die sich anschließende Aussage “Migration tötet!” folgt demnach ein Aufruf zur Schaffung von Schutzzonen als Orten, an denen Deutsche sich sicher fühlen sollten.

Geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören

Auf der Internetseite der NPD heißt es zu der Gerichtsentscheidung: “Man kann diese Urteile nur noch mit Humor zur Kenntnis nehmen, zeigen sie doch, wie verzweifelt hierzulande versucht wird, die Wahrheit unter den Teppich zu kehren und die gefährliche Realität in unseren Städten auszublenden.” Der NPD-Vorsitzende Frank Franz erklärte: “Auch das Bundesverfassungsgericht macht sich meiner Ansicht nach zum Erfüllungsgehilfen gegen die Meinungsfreiheit, für Zensur und die Ungleichbehandlung im politischen Streit.”

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte festgestellt, der Beitrag mache “in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”.
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Parteien haben per Gesetz grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Wahlspots ausgesendet werden. Die Beiträge werden außerhalb der Verantwortung der jeweiligen Sender ausgestrahlt. Das ZDF hatte die Ausstrahlung jedoch mit der Begründung abgelehnt, der NPD-Beitrag erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, wie das Verfassungsgericht mitteilte.
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Ein Sprecher des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) teilte mit, als für die rechtliche Prüfung von TV-Wahlwerbespots zuständiges Haus der ARD habe der Sender den NPD-Wahlspot bereits in der vergangenen Woche abgelehnt und dies der Partei mitgeteilt. “Aus unserer Sicht erfüllte der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung. Unseres Wissens hat die NPD gegen unsere Ablehnung des Fernsehspots für das Erste bislang keine rechtlichen Schritte eingeleitet.”
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Apr. 2019 | Allgemein, InfoTicker aktuell, Junge Rundschau, Politik, Zeitgeschehen | Kommentieren