Es scheint, die Enttäuschung sitze tief: In einer Unterlassungsklage gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Jan Böhmermann einen Etappensieg errungen. Das Kanzleramt muss, so das Gricht auf Medienanfragen zum Prozess des des ZDF-Moderators gegen Merkel, Auskünfte erteilen. Dennoch: Die übliche Dauerironie scheint dem Satiriker in diesem Fall komplett abzugehen. In dem Streit geht es insofern nicht mehr um den eigentlichen Text, der sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete. Böhmermann verklagt Merkel wegen ihrer kritischen Einschätzung seines Schmähgedichts auf das türkische Oberhaupt.
Das damals in der ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale” vorgetragene Gedicht hatte einen diplomatischen Eklat ausgelöst.
Was bisher geschah:
Um die aktuelle Klage zu verstehen, muss man bis in den März 2016 zurückblicken. In einem Lied hatte sich zuvor das NDR-Satire-Magazin “extra 3” über Erdogan lustig gemacht – und diplomatische Verstimmungen verursacht. Böhmermann ging noch weiter: In der ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale” las er ein Gedicht über Erdogan vor. Inhaltlich drehte es sich um abartige sexuelle Praktiken mit Tieren und Kindern, ergänzt mit weiteren Beschimpfungen des Präsidenten und einzelnen politisch-kritischen Bemerkungen.
Der Vortragsstil und die Häufung primitiver Beschimpfungen ließen den satirischen Charakter der Zeilen leicht erkennen. Zwischendurch musste Böhmermann selber lachen. Er wollte, wie er sagt, mit den grobschlächtigen Reimen den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen.
Erdogan aber schäumte. In Deutschland begann eine wochenlange Debatte, und die Türkei verlangte rechtliche Schritte. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Merkel nannte das Gedicht “bewusst verletzend”, wie ihr Sprecher offiziell mitteilt.
Böhmermann tauchte erstmal ab und stand zeitweise unter Polizeischutz. Später resümierte er allerdings: “Wenn ein Trottel wie ich mit einem Witz – und sei er noch so geschmacklos – die Bundesregierung ins Schwitzen bringen kann, hat das ja etwas sehr Demokratisches.”
Die Ermittlungen wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. 2017 beschloss der Bundestag sogar, den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch ganz abzuschaffen. Das Hamburger Landgericht verbot Böhmermann 2017 allerdings, bestimmte “ehrverletzende” Verse des Gedichts zu wiederholen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) bestätigte das später. Böhmermanns Anwalt kündigte umgehend an, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Notfalls gehe man bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Kanzleramt ist zu “verschiedenen Auskünften” verpflichtet
Die Klage wird nun am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Nach Angaben des Tagesspiegels hat das Verwaltungsgericht am Freitag “das Kanzleramt zu verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen den beiden Parteien verpflichtet (Az.: VG 27 L 82.19)”. Es bestehe zu bestimmten Fragen ein “presserechtlicher Auskunftsanspruch”, sagte der Gerichtssprecher. Er konnte am Sonntag jedoch nicht sagen, in welchem Umfang und zu welchen Fragen.
In früheren Aussagen machte Böhmermann deutlich, dass ihm besonders die Unterstützung von Merkel für sich und die Satirefreiheit fehlten: “Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht”, sagt er der Zeit. “Stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai Weiwei aus mir gemacht.” Überhaupt redet Böhmermann bisweilen sehr ernst über das ganze Thema – die übliche Dauerironie seines Berufsstandes streift er dann oft ab.
Merkel hatte knapp drei Wochen nach ihrer ersten Kritik einen Missgriff zugegeben. Sie ärgere sich selber über ihre Worte “bewusst verletzend”, sagte sie. Weil der Eindruck entstanden sei, dass ihre “persönliche Bewertung zu irgendetwas” eine Rolle spiele. “Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler.”
Böhmermann strebt Unterlassung an
Böhmermann genügt das nicht. Seine aktuelle Klage richtet sich explizit gegen das Kanzleramt und Merkels damalige erste Kritik. Er will nun der Kanzlerin per Gericht untersagen lassen, die Worte öffentlich zu wiederholen. Wird dieser Hauptantrag abgewiesen, will er in einem zweiten Antrag feststellen lassen, dass die Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei. So erklärt es ein Gerichtssprecher.
Im Vorfeld wollten weder Böhmermann noch sein Manager und seine Anwälte und auch Merkels Sprecher etwas zu dem Fall sagen. Dem Satiriker, der selten darum verlegen ist, eine Debatte anzustoßen und sich gegenüber seinen Millionen Followern und Fans kritisch zu äußern, scheint es in diesem Fall in allererster Linie um die Sache an sich zu gehen. Statt Kritik hatte sich Böhmermann damals Unterstützung des Staates für die Freiheit von Kunst und Satire erwartet. Weil ihm diese verwehrt blieb, verlangt er nun zumindest per gerichtlicher Anordnung Satisfaktion.
Zu hören war nur, es gehe bei der Klage auch um die Neutralitätspflicht des Staates und den Schutz für Presse- und Kunstfreiheit. Ein Regierungssprecher teilte mit: “Wir bitten um Verständnis, dass sich die Bundesregierung zu anhängigen Verfahren nicht äußert.” Nur eins ist klar: Merkel wird am 16. April nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Das Bundeskanzleramt wird durch einen Anwalt vertreten.