Das Landgericht Hamburg hat heute einer Unterlassungserklärung des SPD-Politikers Sigmar Gabriel gegen den Verkauf eines ihm gewidmeten Miniaturholzgalgens stattgegeben. Der Bauer des Galgens hatte während einer Pegida-Demonstration damit für Schlagzeilen gesorgt und dessen Miniatur-Version später zum Verkauf angeboten. Gabriel fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Das Gericht entschied heute, dass der Aussagegehalt des Galgens weit über eine Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung hinausgehe. Wie bei der Original-Version sind an dem Miniatur-Galgen zwei Stricke angebracht: Der vordere mit der Aufschrift “Reserviert – Angela ‘Mutti’ Merkel”, der hintere mit “Reserviert – Sigmar ‘Das Pack’ Gabriel”. Darüber hinaus trägt das Modell die Aufschrift “Volksverräter”.
Mit der heutigen Entscheidung bestätigte das Landgericht Hamburg eine im Dezember 2017 verkündete einstweilige Verfügung gegen den Verkauf. “Im Vordergrund unserer Entscheidung stand die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht auf Seiten des Klägers und Meinungsfreiheit auf Seiten des Beklagten”, erklärte die zuständige Richterin Simone Käfer.
Zwar sei für sich genommen Kritik an der Arbeit der Bundesregierung sowie der Rolle des damaligen Vizekanzlers Gabriel von der Meinungsfreiheit geschützt und die Bezeichnung “Das Pack” auf eine Äußerung Gabriels zurückzuführen. Die Gestaltung des Galgens gehe aber darüber hinaus, da “nicht nur der Tod des Klägers, sondern seine Hinrichtung befürwortet werde”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei wurde auch das besondere öffentliche Interesse an dem Fall berücksichtigt.
Zudem sei die Bezeichnung “Volksverräter” als Anspielung auf Prozesse während der Zeit des Nationalsozialismus zu verstehen. Das Gericht spricht in dieser Sache von einer “massiven Herabsetzung” der Person Gabriels.