Wir – das sind über 30 Umweltorganisationen – [2] gegen das Patent auf Braugerste wir legen unseren rechtlichen Einspruch ein. Wir fordern Braugerste und Bier zurück und fordern die Mitgliedsländer des Europäischen Patentamts auf, dem Patentamt Einhalt zu gebieten.
In den vergangenen Jahren hat das Patentamt regelmäßig Nutzpflanzen wie Tomaten, Brokkoli, Melonen (auf die Nutzpflanze rechts im Bild gibt es unseres Wissens noch kein Patent), aber jetzt eben Braugerste patentiert. Im Fall der Gerste ist das Patent extrem weitreichend und beinhaltet die Gerste, den Brauprozess und das dabei hergestellte Bier. Zusätzlich ist jede Gerste, die die gleichen Merkmale wie die patentierte enthält, von dem Patent erfasst. Gelänge also einem Züchter der gleiche Zuchterfolg und er züchtete ebenfalls eine ertragreichere Sorte, dann darf er diesen Erfolg nicht für sich nutzen.
Die Patente für Carlsberg und Heineken veranschaulichen, wie sehr die Industrie und das Europäische Patentamt Gesetzeslücken nutzen, um die bestehenden EU-Regelungen zu umgehen. [3] Sowohl die Unternehmen als auch das Patentamt profitieren. Das Patentamt (zum Beispiel) nimmt jährlich eine Milliarde Euro allein durch Patentgebühren ein. [4]
Mit unserer Petition fordern wir, dass die europäischen Regierungen das Patentamt daran hindern, weiter rechtswidrige Patente auszustellen. Wir erkennen an, dass sich in der EU im Patentrecht etwas zu unseren Gunsten bewegt hat. Trotzdem muss das Patentamt sein Verhalten dauerhaft am Gesetz ausrichten und nicht an den Interessen der Großbrauereien.
Saatgut frei züchten zu können und Bier brauen zu dürfen, ohne Patentgebühren zahlen zu müssen sind Rechte, die wir schützen müssen. Unterstützen Sie jetzt unsere Petition gegen Patente auf Braugerste und Bier!
(Update vom 14.03.2018:) Wir haben eine formale Beschwerde gegen das Patent eingelegt. Das Europäische Patentamt hat geantwortet, das Beschwerdeverfahren werde im Herbst 2018 behandelt. Das wäre zum Ende der vorgeschriebenen Frist von einem Jahr, in dem eine Beschwerde beantwortet werden muss.
Leider verstößt das Europäische Patentamt immer noch gegen das Verbot, Patente auf Pflanzen zu erteilen. Auch in den vergangenen Monaten sind entsprechende Patente erteilt worden.
In Zusammenarbeit mit:
Referenzen[1] Mitgliedsländer der EU plus Albanien, Schweiz, Island, Liechtenstein, Monaco, Ehemaliges Jugoslawien, Mazedonien, Norwegen, Serbien, San Marino, Türkei. http://www.epo.org/about-us/organisation/member-states_de.html
[2] Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Arche Noah, Bioland, Bündnis gentechnikfreie Landwirtschaft, Bund Naturschutz Bayern (BN), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), Campact, Die freien Bäcker, Evangelischer Dienst auf dem Land in der EKD (EDL), Erzeugergemeinschaft für ökologische Braurohstoffe (EZÖB), Erzeugergemeinschaft Bördeland und Diemetal, FIAN, GAIA Portugal, Gäa e.V.- Vereinigung ökologischer Landbau, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), IG Nachbau, Katholische Landvolkbewegung (KLB), Kein Patent auf Leben!, No patents on seeds!, NOAH – Friends of the Earth Denmark, Plataforma transgenicos for a Portugal, ProSpecie Rara Schweiz, Sambucus, Save our seeds!, Slow Food Deutschland, Swissaid, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk (VKL), Welthaus Diözese Graz-Seckau Österreich, WeMove.EU, Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Zivilcourage Rosenheim.
[3] Die Patente der Brauereiunternehmen (EP2384110 und EP2373154) basieren nicht auf Erfindungen, sondern nur auf zufälligen Mutationen der Braugersten-Genome. Ein weiteres Patent sichert das Recht auf die Pflanze für die weitere Züchtung (EP2575433). Die patentierte Braugerste soll den Brauprozess vereinfachen und billiger machen. Außerdem wird die Haltbarkeit des Bieres verlängert. http://www.no-patents-on-beer.org/de/hintergrund/patente-bier
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Patentorganisation#cite_note-7