Die Karikatur von Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu in der Süddeutschen Zeitung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Grenze zur Diskriminierung von Juden sei nicht überschritten worden, teilte der Deutsche Presserat mit.
In der Karikatur war unter anderem eine Rakete mit Davidstern zu sehen.
Die SZ hatte sich nach Antisemitismusvorwürfen vom Zeichner Dieter Hanitzsch getrennt.

 

Mit ihrer Ausgabe vom 15. Mai 2018 sorgte die Süddeutsche Zeitung für einigen Aufruhr. Darin war eine Karikatur des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu zu sehen, der im Outfit der Sängerin und “Eurovision Song Contest”-Gewinnerin Netta auftritt und eine Rakete mit Davidstern in der Hand hält. Nach der Veröffentlichung sah die SZ sich antisemitischen Vorwürfen ausgesetzt. Der Deutsche Presserat entschied nun: Die Karikatur verstößt nicht gegen den Pressekodex.

Zwar seien die Gesichtszüge Netanjahus deutlich überzeichnet worden, doch dies sei im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig. Der Vorwurf, dass die Zeichnung die Grenze der Diskriminierung von Juden überschreite, treffe nicht zu. Eine einfache Entscheidung war das allerdings nicht: Einige Mitglieder hätten die “stereotype Bildsprache” kritisiert und die Beschwerden für begründet gehalten, teilt der Presserat mit. Die Diskussion sei daher sehr gründlich ausgefallen. Beim Presserat waren acht Beschwerdenein über die Zeichnung eingegangen.

Als Folge der starken Kritik an der Netanjahu-Karikatur trennte sich die SZ bereits nach einigen Tagen von ihrem Zeichner Dieter Hanitzsch. Das Bild hätte auch aus der nationalsozialistischen Zeitung „Der Stürmer“ stammen können, regten sich beispielsweise einige Twitter-Nutzer auf.
Auch das Berliner Büro der US-Nichtregierungsorganisation American Jewish Committee beklagte die antisemitischen Feindbilder, den die Karikatur vermittle.

 

Juni 2018 | Allgemein, Sapere aude, Zeitgeschehen | Kommentieren