Alt werden ohne finanzielle Sorgen. Das wünscht sich doch wohl jeder. Ob dann aber im Alter die staatliche Rente auch wirklich reicht, ist ungewiss. Seit Jahren mahnen Politiker, zusätzlich privat vorzusorgen oder eine Betriebsrente abzuschließen. Damitd dies dann attraktiver wird, hat die Bundesregierung das Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ob das hilft, die Anzahl der Betriebsrenten im Osten zu erhöhen?
Eigentlich (sic) hat jeder Angestellte Anspruch auf eine Betriebsrente. Über die sogenannte Entgeltumwandlung kann er von seinem Chef verlangen, dass ein paar Prozent seines Gehalts in eine Pensionskasse fließen. Im Alter gibt es das Geld dann als Betriebsrente zurück. Doch nur wenige nutzen das. Das liegt auch daran, dass die Arbeitgeber diese Möglichkeit kaum bewerben, sagt Stefan Kühn, Geschäftsführer der auf Betriebsrenten spezialisierten BVUK: „Viele Arbeitgeber haben sich davor gescheut, das Thema anzufassen. Teilweise aus Haftungsgründen, teilweise aus Komplexitätsgründen, teilweise auch aus finanziellen Gründen. Denn es macht ja auch Arbeit. Und deshalb ist es auch selten eingefordert worden von Arbeitnehmern.“
Mehr Zuschüsse für Geringverdiener
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will der Staat die Betriebsrente attraktiver machen. Zunächst für die Angestellten. Denn der Chef muss nun mindestens 15 Prozent Zuschuss auf den Sparbetrag obendrauf legen. Fördert er Geringverdiener, kann er sich den Zuschuss teilweise zurückholen, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung: „Ein Arbeitgeber, der für einen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung einrichtet, der bekommt 30 Prozent der Aufwendungen, die er dafür hat, später vom Staat zurückerstattet.“ Der Begriff des Geringverdieners sei dabei weit gefasst. Die Grenze liegt bei 2.200 Euro im Monat und zwar unabhängig davon, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.
Doch Zuschuss hin oder her. Viele Angestellte schließen keine Betriebsrente ab, weil sie bezweifeln, dass sie das wieder herausbekommen, was sie und ihr Chef eingezahlt haben. Erst Anfang Mai warnte die Bafin, einige Pensionskassen könnten aufgrund der Niedrigzinsphase ihre Zusagen womöglich nicht halten. Die Sorge, die Betriebsrente werde deshalb gekürzt, sei aber übertrieben, sagt Stiefermann: „Sollte es dazu kommen, dass eine Pensionskasse nicht das leistet, was der Arbeitgeber versprochen hat, muss der Arbeitgeber die Lücke schließen.“ Der Arbeitgeber habe das Versprechen schließlich gegeben und müsse dafür auch einstehen.
Gewerkschaften könnten verhandeln
Das gilt allerdings nur für alte Verträge. Neuerdings können sich Arbeitgeber aus der Haftung befreien. Das geht, wenn sie gemeinsam mit einer Gewerkschaft Betriebsrenten vereinbaren. Im Tarifvertrag regeln dann beide, wie hoch der Zuschuss des Arbeitgebers sein muss – oder ob er die Beiträge sogar allein übernimmt. Die Zinsen auf das Ersparte müsste er dann nicht mehr garantieren.
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Die Altersarmut hat in den vergangen Jahren in Deutschland deutlich zugenommen. Viele Menschen sind auf Hilfsangebote angewiesen, zum Beispiel auf die Tafel
Das Interesse der Gewerkschaften an entsprechenden Vereinbarungen ist bislang aber gering, sagt Stefan Kühn: „Die IG Metall hat das in den Tarifverhandlungen drin gehabt, hat sich aber entschieden, in den Verhandlungen anderen Parametern wie Entgelt oder flexiblen Arbeitszeiten den Vorrang zu geben. Nach meinem Wissen gibt es aktuell noch keine Tarifpartei, die ein funktionierendes Modell anbietet, das der Mitarbeiter derzeit abschließen kann. „Betriebsrenten sind durchaus ein Wettbewerbsvorteil, dennoch“ sagt Kühn, gehe das Betriebsrentenstärkungsgesetz in die richtige Richtung. Vor allem, weil es Betriebsrenten für Geringverdiener attraktiver macht. Der Versicherungsmann geht davon aus, dass das Thema an Bedeutung gewinnen wird. Denn in Zeiten des Fachkräftemangels würden viele Arbeitgeber versuchen, mit Betriebsrenten neue Mitarbeiter zu locken.