Das Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig. Dieses Urteil hat am Donnerstag (19. April) der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet. Auch bei Newsangeboten im Netz darf die Werbung herausgefiltert werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus im Internet erlaubt. Das Programm, das für Internetnutzer unerwünschte Werbung etwa auf Nachrichtenseiten automatisch unterdrückt, ist nicht wettbewerbswidrig,

entschied der BGH in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil (Aktenzeichen I ZR 154/16). Springer habe keinen Unterlassungsanspruch, so das Gericht. Da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor. Im Übrigen könne sich Springer wehren, indem der Verlag Nutzern mit Werbeblockern den Zugang zu seinen Nachrichtenangeboten verwehre.

Das Urteil war von Verlagen mit großer Spannung erwartet worden. Werbeblocker gefährdeten das digitale Presseangebot im Internet, argumentierte Springer in der Verhandlung.

Unternehmen zahlen für die Aufhebung der Werbesperre

Das Unternehmen Eyeo bietet Nutzern kostenlos den Werbeblocker AdBlock Plus an. Damit werden alle Anzeigen, die in einer sogenannten Blacklist aufgenommen sind, herausgefiltert. Das brachte Eyeo Klagen von Medienunternehmen – darunter auch SPIEGEL ONLINE – ein, die darin einen Eingriff in ihr Geschäftsmodell sehen. (Lesen Sie hier mehr dazu, wie wir unser Nachrichtenangebot finanzieren).

 Die Medienunternehmen kritisieren auch, dass Eyeo zugleich Geld damit mache, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist wieder zu ermöglichen. Nach Angaben des Unternehmens wird nur nicht aggressive Werbung in die Whitelist aufgenommen. Manche Unternehmen zahlen für die Aufhebung der Sperre. Aus den Einnahmen finanziert sich wiederum der Werbeblocker.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte Axel Springer noch einen Teilerfolg erzielt. Das OLG hatte keine Einwände gegen das sogenannte Blacklisting, mit dem Werbung blockiert wird, befand aber das sogenannte Whitelisting für rechtswidrig. Beim Whitelisting müssen Unternehmen dafür zahlen, dass Werbung durchgelassen wird, die den Eyeo-Richtlinien für akzeptable Werbung entspricht.

Axel Springer werde jetzt Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen, kündigte der Anwalt des Verlags an.
Apr. 2018 | Allgemein, InfoTicker aktuell, Junge Rundschau, Zeitgeschehen | Kommentieren