Das Oberlandesgericht in Hamburg hat einen Verkaufsstopp für das Investigativ-Buch „Krebsmafia“ veranlasst. Damit reagiert der Senat auf den Antrag einer einstweiligen Verfügung, den der Apotheker Günther Zeifang gestellt hatte. Zeifang war gegen Dutzende Passagen aus dem Buch vorgegangen. Die Autoren Oliver Schröm und Niklas Schenck werfen ihm vor, sich zu Lasten von Patienten am Handel mit Krebsmedikamenten bereichert zu haben.
Der Handel und dessen Missbrauch, der auf Kosten der Gesundheit zahlreicher Krebs-Patienten geht, ist eines der dominierenden Themen im Leben des Investigativ-Journalisten Oliver Schröm. Bereits während seiner Zeit als Leiter des Investigativ-Ressorts beim stern veröffentlichte er zahlreiche Artikel zu diesem Thema und verfolgte es auch nach seinem Wechsel zum ARD-Magazin „Panorama“ weiter. Immer wieder konzentrierte er sich dabei auf die Machenschaften des Apothekers Günther Zeifang.
Im November 2015 berichtete Schröm im stern, der Hamburger Unternehmer habe über ein Strohmann-System in zwei Arztzentren die Vergabe von Krebsmedikamten kontrolliert, sich dadurch selbst Aufträge verschafft und diese letztlich falsch abgerechnet. Die Recherchen führten zu Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. Mehr als ein halbes Jahr später deckte Schröm für „Panorama“ auf, dass Zeifang vorbestraft ist und 2013 wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt wurde. Kurz zuvor hatte die Krankenkasse AOK dem Apotheker für exklusive Vertriebsrechte für die Region in der Hansestadt eingeräumt.
Schröm recherchierte im Umfeld des Apothekers weiter, machte seine Ergebnisse regelmäßig öffentlich – auch in einem Buch, das er im November vergangenen Jahres gemeinsam mit seinem Kollegen Niklas Schenck in den Handel gebracht hatte. Darin hatten die Journalisten zahlreiche Rechercheergebnisse zusammengetragen, die nicht nur den Hamburger Unternehmer belasten, sondern auch einen Apotheker aus dem nordrhein-westfälischen Bottrop.
Über diesen hatte zuvor vor allem Correctiv berichtet. Ihr Buch preisen Schröm und Schenck als „Lehrstück des investigativen Journalismus“ an. Zitat: „Die Autoren legen auf ungewöhnliche Weise ihre eigenen Arbeitsmethoden offen; sie verschweigen ihre eigenen Fehlentscheidungen nicht und diskutieren schonungslos, vor welche ethischen Fragen die Recherche sie stellte.“
Am heutigen Freitag verschwand das Werk jedoch aus den Verkaufsregalen. Zuvor hatte das Hanseatische Oberlandesgericht dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben (Az. 7 W 3/18) und das Verbot aus der Vorinstanz noch einmal erweitert. Das Landgericht hatte entschieden, angegriffene Passagen nicht weiterverbreiten zu dürfen (Az. 324 O 598/17). Die bereits gedruckten und gebundenen Exemplare der Erstauflage durften allerdings im Handel bleiben.
Dass das Oberlandesgericht nun auch den Vertrieb dieser Bücher stoppt, ist für die Autoren ein zusätzlicher Schlag. Der Senat begründete die Entscheidung damit, dass der Verlag nach dem Beschluss der ersten Instanz prominent darauf hingewiesen habe, dass die Auflage weiterhin zum Verkauf stehe. „Die Antragsgegnerin hat damit Werbung für eine Veröffentlichung betrieben, hinsichtlich derer sie bereits wusste, dass sie Äußerungen enthält, die sie nach der vorläufigen Einschätzung eines Gerichts nicht verbreiten durfte“, heißt es dazu. Dass es sich dabei nicht um eine Reklame, sondern lediglich um eine Presseerklärung gehandelt hat, scheint für das Gericht unerheblich gewesen zu sein.
Der Beschluss des Oberlandesgerichtes liegt uns vor. In ihm untersagt der Senat vor allem einzelne Äußerungen, aber keine kompletten Komplexe, in denen Vorwürfe gegen Zeifang formuliert worden waren. Insgesamt gab das Gericht dem Antragsteller jedoch in großem Umfang Recht, dabei geht es um mehr als 30 Passagen, die sich auf drei Vorwürfe beziehen. Diese sind teilweise kleinteilig. So dürften Schröm und Schenck nicht weiter behaupten, dass Zeifang, der sich Einfluss in einigen so genannten Medizinischer Versorgungzentren (MVZ) verschafft hatte, diese angewiesen habe, Medikamente bei drei seiner Apotheken zu bestellen. Zeifang habe glaubhaft gemacht, dass dies gar nicht möglich sei, weil nur eine Apotheke eine entsprechende Lizenz für Krebsmedikamente habe. Nicht untersagt hat das Gericht jedoch Formulierungen, nach denen Zeifang „Druck“ auf die MVZs ausgeübt habe.
In einem weiteren Punkt darf in dem Buch nicht weiterverbreitet werden, Zeifang habe nicht zugelassene Medikamente aus Ägypten günstig ein- und sie in Deutschland zu höheren Preisen weiterverkauft. Zeifang habe glaubhaft machen können, dass die Medikamente zwar für den ägyptischen Markt, aber trotzdem in Europa gefertigt worden seien. In weiteren Passagen geht es um den Vorwurf, Zeifang habe Krebsmedikamente, die immer individuell produziert werden müssen, unter falschen Temperatur-Bedingungen fertigen lassen.
Gegen das Verbot hatten die Autoren und die Anwälte seines Buchverlages Bastei Lübbe bereits nach Erlass der einstweiligen Verfügung in der Vorinstanz Widerspruch eingelegt. Dieses Verfahren, in dem die Beklagten erstmals ausführlich Stellung beziehen können, ist allerdings noch nicht eröffnet. Auch ist der Widerspruch noch nicht schriftlich begründet worden. Schröms Darstellung zufolge, sei das auch leider nicht möglich. Denn bislang habe das Gericht weder ihm noch den Verlagsanwälten die Antragsschrift des Klägers zukommen lassen. „Angeblich hat sie ein Richter mit nach Hause genommen und liegen lassen. Kein Scherz!“, erklärte er dazu in einem Tweet.
So sei, beteuert Schröm, noch nicht einmal bekannt, mit welchen Belegen Zeifang seine Versionen glaubhaft gemacht habe. „So etwas habe ich in den vergangenen 30 Jahren meines Journalisten-Daseins noch nicht erlebt“, so der Investigativ-Mann. Wann es zum Widerspruchsverfahren kommt, ist noch unklar. Um das Buch wieder verkaufen zu können, muss der Verlag eine zweite, überarbeitete Auflage herausbringen. Wann damit zu rechnen ist, konnte eine Sprecherin auf Anfrage noch nicht sagen.