Gerade hat das Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken in Bezug auf die Berechnung der Grundsteuer angemeldet. Es geht um die völlig veralteten Einheitswerte für Grundstücke, auf denen die Grundsteuer basiert. Eine Reform ist überfällig – eine Bodenwertsteuer hätte auch eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Mieten – und das Gericht zeigte wenig Begeisterung dafür, eine lange Übergangsfrist zu gewähren, sollte es die Grundsteuer für verfassungswidrig erklären und damit die Kommunen ihrer wichtigsten Einnahmequelle berauben.

Hielte sich die Politik an einen Reformvorschlag mehrerer Bundesländer, brauchte es dafür zehn Jahre Vorbereitung, ehe eine neue Grundsteuer anwendungsreif wäre. Gefragt nach alternativen Visionen hat Hamburgs Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) die Flächensteuer erwähnt. Visionär ist daran nichts, sie würde weiter sowohl Grundstück als auch Gebäude berücksichtigen, nicht jedoch ihre Werte. Wobei die Gebäudeflächen erst noch zu erheben wären. Kein lapidares Unterfangen bei knapp 36 Millionen Grundstücken. Eine reine Flächensteuer wäre auch keine Entlastung für Mieter, würde sie doch Bodenspekulation und Gentrifizierung in besonderer Weise befördern.

Unerwähnt blieb in Karlsruhe die einfach und schnell umsetzbare Bodenwertsteuer. Sie bräuchte nur auf die flächendeckend vorliegenden Bodenwerte zurückzugreifen. Gleichwertige Grundstücke in gleicher Lage mit gleichen Baurechten würden identisch besteuert – unabhängig von der realisierten Bebauung. Fehlanreize würde das ausschließen: Investitionen würden nicht länger durch eine höhere Steuer bestraft, Spekulation nicht mehr durch eine niedrigere Steuer belohnt. Und selbst überzeugte Spekulanten würden wenigstens einen angemessenen Betrag an die Kommune zahlen – so wie ihr bauwilliger Nachbar.

Baureife Flächen in den Innenstädten würden besser ausgenutzt als bislang. Dies begrenzt den Flächenfraß auf der grünen Wiese. Zudem hätte das größere Wohnraumangebot auch eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung von Bodenpreisen und Mieten. Nicht ohne Grund unterstützt auch der Deutsche Mieterbund dieses Modell. Warum nicht auch Hamburgs Finanzsenator?

Jan. 2018 | Allgemein, In vino veritas, InfoTicker aktuell | Kommentieren