
Das Vorhandensein von Kreuzen verstoße nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität, erläuterte das bayerische Justizministerium.
So weit sich Verfahrensbeteiligte dadurch aber in ihrer Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlten und ein Verhandeln unter dem Kreuz [2] für sie eine unzumutbare innere Belastung darstelle, entscheide das jeweilige Gericht darüber, ob die Verhandlung ohne Kreuz stattfinden könne.
Nach Medienberichten soll der 21-jährige Angeklagte mit den radikalislamischen Taliban sympathisiert haben. Zudem soll er einem afghanischen Landsmann mit dem Tod gedroht haben, weil dieser Christ geworden war und sonntags in die Kirche ging.