Ich bin Ärztin und wurde nach §219a von Abtreibungsgegnern angezeigt.

Am 24.11. um 10 Uhr muss ich mich vor dem Amtsgericht Gießen verteidigen. Auf meiner Homepage ermögliche ich Interessierten, über einen Link Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Ich informiere über die gesetzlichen Voraussetzungen, sowie über die Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs. Außerdem ermögliche ich Interessierten ein persönliches Gespräch.

Diese neutrale Mitteilung interpretieren Abtreibungsgegner als Werbung. Ich werde seit mehr als 10 Jahren wiederholt von Abtreibungsgegnern, u.a. der „INITIATIVE NIE WIEDER“ e.V. wegen Werbens für den Abbruch einer Schwangerschaft (§219a StGB) angezeigt. Die Verfahren wurden jeweils beim Amtsgericht Gießen eingestellt. Die letzte Anzeige erfolgte im Herbst 2016. Diesmal hat ein Giessener Staatsanwalt Anklage erhoben. Das Hauptverfahren wurde eröffnet.
Die Abtreibungsgegner benutzen den §219a regelmäßig, um Ärzte anzuzeigen, zu belästigen, einzuschüchtern. Sie führen auf ihren Websites Listen von Ärzten und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und listen dort auch die unzähligen Strafanzeigen auf, die bisher gestellt wurden.

Es gibt in Deutschland ausführliche gesetzliche Regelungen sowohl im Bereich des Arztwerberechts als auch im Rahmen des Strafgesetzbuchs die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch.

Der §219a ist veraltet und überflüssig. Er behindert das Anrecht von Frauen auf sachliche Informationen. De facto entscheiden die Beratungsstellen, wo die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch hingehen können, da viele Ärzte eingeschüchtert sind und ihre sachlichen Informationen aus Angst vor Strafverfolgung von den Websites herunternehmen.
Auch und gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch müssen Frauen freie Arztwahl haben und sich medizinisch sachlich und richtig informieren können.

Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht.
Bitte, Jürgen Gottschling, unterstützen Sie meine Petition.

Vielen Dank
Kristina Hänel

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Okt. 2017 | Allgemein, Gesundheit, Junge Rundschau, Sapere aude | Kommentieren