Mit der Verschärfung der Reisehinweise müssen sich Reisende in der Türkei jetzt bei entsprechenden Konsulaten oder der deutschen Botschaft registrieren lassen. Offiziell heißt es von Gabriel, man fordere eine Rückkehr zu europäischen Werten und spricht sogar von einer Neuausrichtung der Politik gegenüber Ankara.
Zunächst galten die neuen Reisehinweise nur für einzelne Personengruppen, nun wurde eine Ausweitung auf alle Deutschen ausgesprochen.
Verschärfung der Reisehinweise — Die Hintergründe
Nachdem am Dienstag für sechs Menschenrechtler von einem Gericht in Istanbul Untersuchungshaft angeordnet wurde und seit dem Putschversuch 2016 immer noch 22 Deutsche inhaftiert sind, kam es nun zur Ausweitung und Verschärfung der Reisehinweise.
Die Vorwürfe gegen die Menschenrechtler seien abwegig und unhaltbar. Das Auswärtige Amt publizierte die verschärften Reisehinweise, welche derzeit aber als konkrete Gefahrenhinweise eingeschätzt werden.
Durch die verschärften Reisehinweise, die für alle Deutschen gelten, geraten nunmehr alle möglicherweise unerwartet in Schwierigkeiten. Geboten ist derzeit höchste Vorsicht und die bereits erwähnte Registrierung bei Konsulaten und der Botschaft. Selbst wenn es sich dabei nur um kurzzeitige Aufenthalte handelt. Zu meiden sind größere Menschenansammlungen und politische Veranstaltungen.
Was bedeutet die Verschärfung der Reisehinweise für Urlauber?
Rechtliche Konsequenzen für Urlauber in der Türkei?
- Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt nicht die Kosten einer Stornierung. Treten Sie aufgrund von Angst oder Sorge von Ihrer Türkei-Reise zurück, greift die Versicherung nicht.
- Brechen Sie Ihren Türkei-Urlaub kurzfristig ab, tragen Sie selbst die Mehrkosten einer Rückreise. Ihr Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet Ihnen eine kostenlose Umbuchung anzubieten. Auch hier sind Sie als Urlauber auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen. Auch die Reisepreiserstattung ist nicht zwangsläufig verpflichtend.
- Spricht das Auswärtige Amt offiziell eine Reisewarnung aus, könnte rechtlich der Grund der höheren Gewalt gelten. Dies berechtigt Sie als Reisende vom Reisevertrag zurückzutreten. Stornierungskosten fallen somit nicht an. Auch wenn Sie sich während der Verschärfung der Reisehinweise in der Türkei befinden, könnten Sie bei geltender Reisewarnung ebenfalls kostenfrei den Vertrag kündigen.
- Gehört Ihr Rückflug zum Vertragsinhalt, muss Ihr Reiseveranstalter eine Rückreise organisieren. Kommt es hier zu Mehrkosten, kann die Hälfte der Kosten auf Urlauber umgelegt werden.
- Bis 19.10.2017 gilt offiziell noch Notstand in der Türkei. Demnach kann es Durchsuchungen, allgemeinen Personenkontrollen oder kurzzeitigen Ausgangssperren kommen. Ferner ist Polizeigewahrsam von bis zu 14 Tagen möglich. Auch eine 24-stündige Kontaktsperre zur Außenwelt kann verhängt werden. Laut Auswärtigem Amt wird von Reisen in die Türkei dringend abgeraten. Für Pauschalurlauber heißt das: Solange keine Reisewarnung ausgesprochen wurde, muss der Reiseveranstalter deutsche Reisende nicht nach Deutschland zurückholen.
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