Was macht juristisches Denken aus und wie hat es sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt?
Ingeborg Puppe: Die Methodenlehre der Rechtswissenschaft hat in den letzten 50 Jahren viele Anregungen aber auch Problemstellungen aus der allgemeinen Philosophie aufgegriffen, weniger aus der Rechtsphilosophie, als vielmehr aus der Sprachphilosophie, der Metaethik, der Hermeneutik und der Diskurstheorie. Das ist sicher zu begrüßen. Es hat aber auch dazu geführt, dass die Diskussionen um die Methoden der Rechtswissenschaft und Rechtsanwendung sich heute auf einer sehr hohen und abstrakten Ebene bewegen und dadurch den Kontakt zu den praktischen Problemen der Rechtsanwendung zu verlieren drohen. Auch hat die Übernahme gewisser radikaler erkenntnistheoretischer und sprachtheoretischer Positionen zu einer manchmal selbstzerstörerischen Kritik der Methoden der Rechtswissenschaft geführt, durch die diesen Methoden am Ende jeder Erkenntniswert abgesprochen und alles dem Gutdünken des jeweils entscheidenden Richters anheimgegeben wurde. Damit ist weder dem praktisch tätigen Juristen noch gar dem angehenden Juristen gedient. Statt die Methoden der Rechtswissenschaft und Rechtsanwendung, beispielsweise die Systembildung und die viel gescholtene Begriffsjurisprudenz im Ganzen zu verwerfen, weil sie manchen theoretischen Ansprüchen, die einmal an sie gestellt wurden, nicht genügen, ist es besser und nützlicher, diese Ansprüche auf ein vernünftiges Maß zurückzustecken und zu sehen, was diese Methoden dennoch für die Rechtsanwendung leisten können. Eine solche Wende zum Besseren zeichnet sich in der Methodenlehre bereits ab, aber die angehenden Juristen können nicht so lange warten, bis sich diese Tendenzwende durchgesetzt hat.
Aus welcher Motivation heraus haben Sie das Buch
„Kleine Schule des juristischen Denkens“ geschrieben?
Ich habe dieses Buch vor allem geschrieben, um die Erkenntnisse der modernen und der klassischen Methodenlehre der Rechtswissenschaft auf den Boden der praktischen Rechtsanwendung herunter zu holen, um die Leser zu befähigen, diese Methoden bewusster, wenn nötig auch kritischer, aber vor allem besser anzuwenden. Dabei habe ich auch versucht die sprachphilosophischen Erkenntnisse, die die Methodenlehre aufgegriffen hat, für die praktische Rechtsanwendung fruchtbar zu machen.
In der ersten Auflage Ihres Buches bezogen Sie sich ausschließlich auf Anschauungsmaterial aus dem Strafgesetzbuch. In der dritten Auflage haben Sie auch Material aus dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht verwendet. Nach welchen Gesichtspunkten haben Sie das Anschauungsmaterial ausgewählt?
Das Strafrecht ist von allen Rechtsgebieten das anschaulichste. Seine Probleme sind gegeneinander abgrenzbar, während etwa im Zivilrecht oder im öffentlichen Recht viele Probleme so miteinander verzahnt sind, dass man schon relativ viel über das Rechtsgebiet wissen muss, um überhaupt zu verstehen, worum es bei einer einzelnen Rechtsfrage geht. Deswegen eignet sich gerade das Strafrecht besonders gut dazu, juristische Anfänger in die Methoden der Rechtswissenschaft und der Rechtsanwendung einzuführen.
Foto (Clemens): Prof. Dr. Ingeborg Puppe
im Gespräch mit Prof. Dr. Paul Kirchhof
Außerdem ist das Strafrecht das Rechtsgebiet, auf dem ich selbst meine Erfahrungen mit der Anwendung juristischer Methoden größtenteils gewonnen habe, und um eine Methode lehren zu können, muss man sie nicht nur theoretisch kennen, sondern auch praktisch erprobt haben. Aus diesen Gründen habe ich die meisten Beispielsfälle zur Veranschaulichung der Methoden der Rechtsfindung dem Strafrecht entnommen. Die juristischen Methoden lassen sich prinzipiell auf alle Rechtsgebiete gleichermaßen anwenden, aber trotzdem hat jedes Rechtsgebiet auch seine Besonderheiten. So ist es beispielsweise eine Besonderheit des Zivilrechts, dass nicht nur ein einzelner Rechtssatz auszulegen und anzuwenden ist, sondern verschiedene Rechtssätze, die sich zum Teil weit verstreut in den Gesetzen finden, zur Lösung eines Falles miteinander zu verknüpfen sind, ars combinatoria. Dabei kann am Ende ein ganz anderes Ergebnis herauskommen, als es auf den ersten Blick scheint, wenn man nur den ersten einschlägigen Rechtssatz liest. Im öffentlichen Recht geht es oft um die Abwägung von Gefahren und Interessen. Um eine wohl begründete Abwägung zu treffen, muss man zunächst wissen, was man in die beiden Waagschale hinein legt und ob und inwieweit man die einzelnen Posten miteinander „verrechnen“ kann. Die verfassungskonforme, besser grundrechtskonforme, Auslegung einfacher Gesetze, wie das Bundesverfassungsgericht sie entwickelt hat, wird inzwischen in der Rechtstheorie als eigene Methode der Rechtsfindung anerkannt, aber auch kritisiert. Deshalb habe ich in die dritte Auflage des Buches auch Beispiele aus dem Zivilrecht, Verwaltungsrecht und dem Verfassungsrecht aufgenommen.
Sie haben viele Jahre an der Universität Bonn gelehrt. Gibt es Lerninhalte oder Fähigkeiten, auf die in der universitären Ausbildung mehr Wert gelegt werden sollte?
Um es überspitzt auszudrücken: Wir bilden heute keine Juristen mehr aus, sondern Klausurologen. Deshalb wollen die modernen Studenten nicht mehr Rechtswissenschaft lernen, sondern Klausurtaktik. Das ist wahrhaftig nicht ihre Schuld, sie werden durch die Klausur als nahezu einzige Prüfungs- und damit auch Übungsform dazu gedrängt. Nicht das gründliche Nachdenken über die Zusammenhänge wird belohnt, sondern das schnelle Abrufen und geschickte Einsetzen von paratem Einzelwissen. Aber so arbeitet der praktische Jurist nicht, auch nicht wenn er unter Zeitdruck steht. Im Studium sollten wieder mehr Hausarbeiten geschrieben werden. Nur dabei lernt der Jurist auch mit Rechtsprechung und Literatur umzugehen, und, so merkwürdig es klingt, gute Klausuren schreiben lernt man, indem man Hausarbeiten schreibt.
Gibt es einen ganz besonderen Tip, den Sie jedem Jurastudenten geben würden?
„Wir haben uns gedacht, erst einmal müssen wir lernen, verstehen können wir später.“ Das sagte mir eine junge Juristin. Die richtige Reihenfolge ist die umgekehrte. Was Sie nicht verstanden haben, werden Sie immer wieder falsch machen, auch wenn Sie es noch so gut auswendig gelernt haben. Heutigen Studenten wird aber viel zum Auswendiglernen angeboten, Begriffsdefinitionen, Aufbauschemata und sog. „Klausurprobleme“. Lernen Sie nie etwas auswendig, ehe Sie nicht gründlich darüber nachgedacht und es verstanden haben.
Ausschnitte aus Vorlesungen von Prof. Dr. Ingeborg Puppe:
Einführung in die Methodenlehre der Rechtswissenschaft:
http://www.youtube.com/watch?v=JuFENAZA-WY
Methoden der Rechtswissenschaft Teil II:http://www.youtube.com/watch?v=GIXeGAGNdZY
Methoden der Rechtswissenschaft Teil III:http://www.youtube.com/watch?v=nlfeSLsMlVc
Logik für Juristen Teil 1:http://www.youtube.com/watch?v=99pZxh_ADV0
Logik für Juristen Teil 2:http://www.youtube.com/watch?v=1pvzG2uXWw4
Logik für Juristen Teil 3:http://www.youtube.com/watch?v=3lAVAGIch5E
Puppe, Ingeborg
Kleine Schule des juristischen Denkens
Druck-Ausgabe: 17,99 €, eBook-Ausgabe: 14,99 €
Taschenbuch: 287 Seiten
Verlag: UTB GmbH; Auflage: 3 (22. Januar 2014)
ISBN-10: 3825240703
ISBN-13: 978-3825240707
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