„Öffentliches Internet gehört mittlerweile zur Grundversorgung.

Das neue Gesetz wird es Städten wie Heidelberg enorm erleichtern, Bürgern ein einfach nutzbares, öffentliches WLAN-Netz zur Verfügung zu stellen. Das Angebot in Heidelberg gehört bereits jetzt zu einem der besten in ganz Deutschland und wird durch den Wegfall der Registrierung noch attraktiver. Das ist ein weiterer Baustein zur Weiterentwicklung der digitalen Stadt Heidelberg“, sagte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.
„Heidelberg4you erfreut sich schon jetzt mit rund 320.000 Zugriffen im Monat einer stetig wachsenden Beliebtheit. Wir erwarten, dass durch den Wegfall der Registrierung noch mehr Menschen in Heidelberg das öffentliche Netzwerk nutzen und von dem Angebot profitieren werden“, sagte Matthias Blatz, Geschäftsführer von Heidelberg iT Management. Das Unternehmen ist im Auftrag der Stadt Heidelberg für die technische Umsetzung zuständig.
Für die Nutzung des WLAN-Netzwerkes sind nun nur noch zwei Klicks nötig:
Interessierte wählen einfach im Umfeld eines der rund 50 Standorte das WLAN-Netz „Heidelberg4you“ auf ihrem Smartphone oder Tablet an, zum Beispiel auf dem Marktplatz, dem Karlsplatz, dem Kornmarkt, dem Bismarckplatz oder am Hauptbahnhof. Anschließend öffnet sich eine Begrüßungsseite, auf der Nutzer die Verbindung mit dem offenen Netzwerk starten – damit wird der Zugang zum Internet hergestellt. Nutzer werden anschließend an allen WLAN-Standorten der Stadt Heidelberg („Heidelberg4you“) und der Universität Heidelberg automatisch mit dem Internet verbunden. Mit zusammen rund 170 WLAN-Standorten im gesamten Stadtgebiet bieten die Stadt und die Universität Heidelberg seit Anfang des Jahres dank einer Kooperation gemeinsam eines der größten öffentlichen und kostenlosen Netzwerke in Deutschland an.
Bislang mussten sich Nutzer von „Heidelberg4you“ einmalig mit ihrer Mobilnummer registrieren, um sich in das WLAN-Netz einloggen zu können. Damit wurde sichergestellt, dass die Nutzer identifizierbar waren und ausfindig gemacht werden konnten, wenn sie beim Surfen über dieses Netz gegen das Recht verstießen – zum Beispiel durch illegales Herunterladen von Musik oder Filmen. Das neue Gesetz schafft die „Störerhaftung“ ab und verpflichtet WLAN-Betreiber nicht mehr dazu, Nutzer zu registrieren. Die Stadt Heidelberg hat sich entschieden, daher künftig auf eine Registrierung der Nutzer zu verzichten.

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Jul 2017 | Heidelberg, InfoTicker aktuell, Junge Rundschau, Zeitgeschehen | Kommentieren