Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia kommentierte das Urteil nicht. Es sei noch nicht rechtskräftig, derzeit werde das weitere Vorgehen geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabelnetzbetreibern in Deutschland.
Verbraucherzentrale sah „Umsetzung nach Gutsherrenart“
Vor gut einem Jahr hatte Unitymedia seine Kunden per Post darüber informiert, dass auf ihren WLAN-Routern ein zweites Netz aktiviert werde. Unterbleibt ein Widerspruch, werden diese Netze automatisch angeschaltet. Ziel: Von unterwegs können andere Unitymedia-Kunden über diese neuen Hotspots kostenlos ins Internet gehen und Mobilfunkdatenvolumen sparen. Einen ähnlichen Service bietet zum Beispiel die Deutsche Telekom gemeinsam mit der spanischen Firma Fon an.
Das Unternehmen hatte damals entgegnet, „dass es aus rechtlicher Perspektive keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wi-Fi-Signals auf unseren Routern bedarf“. Das sah das Landgericht nun anders.