Als Wildplakatierung bzw. Wildanschlag wird das Anbringen von Plakaten auf dafür nicht vorgesehenen Flächen wie beispielsweise an Stromkästen oder Straßenlaternen bezeichnet. Ohne gesetzliche Grundlage, die die Wildplakatierung im jeweiligen Rahmen erlaubt, bzw. die Erlaubnis des Eigentümers der Fläche ist Wildplakatierung widerrechtlich und kann als Sachbeschädigung geahndet werden. Im modernen Verständnis gilt Wildplakatierung als Form des Guerilla-Marketings, da sie trotz weitflächiger Aufmerksamkeit – selbst unter Einbeziehung von Bußen – nur wenig kostet. Vor der Erfindung der Litfaßsäule Mitte des 19. Jahrhunderts, war ursprünglich jede Plakatierung ungesetzlich. Plakatierung wiederum ist historisch seit spätestens dem 16. Jahrhundert nachgewiesen, wo bereits Schützenfeste und Gaukler derart auf sich aufmerksam machten.
CHAPEL – Raum für Stadtkultur | Rheinstr./Römerstr. | Dienstag, 30. Mai 2017 | 19.00 Uhr
Eine Veranstaltung des formAD e.V. in Kooperation mit der Architektenkammer Baden-Württemberg Kammergruppe Heidelberg, dem Bund Deutscher Architekten Kreisgruppe Heidelberg und der Internationalen Bauausstellung Heidelberg.