Mitte Januar reichte „Bild“ beim Landgericht Köln Klage gegen Focus Online ein. Der Vorwurf: Das reichweitengetriebene Portal schreibe systematisch Artikel im Bezahlangebot „Bild plus“ ab. Ein Gespräch mit (Bild) Dominik Höch von der Berliner Kanzlei Höch Kadelbach. Der Medienanwalt hält die Klage für wenig aussichtsreich, erkennt darin aber wohl das Potenzial für eine höchstrichterliche Entscheidung. Eine erste mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln wird wohl nicht vor Herbst stattfinden.
? Für wie aussichtsreich halten Sie das Vorgehen des Springer-Konzerns gegen „Focus Online“
Eine Klage zu führen mit dem Ziel, die Verbreitung von Informationen durch einen Dritten zu untersagen, nur weil man diese selber exklusiv hatte, halte ich schon mal für schwierig. Diese Form von Monopolisierung ist in meinen Augen ein Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit.
? Springer wehrt sich, weil das Gebaren verhindere, mit Journalismus im Netz Geld zu verdienen.
Die Absicht verstehe ich wohl. Focus Online macht sich zunutze, wie jeder andere Bild plus nutzen zu können. Andererseits: Ist es das Problem von Focus Online, wenn das Geschäftsmodell von Bild plus nicht funktioniert? Ich meine: Nein, das ist es nicht.
? Gibt es keine Handhabe, eine journalistische Leistung zu schützen, solange die Quelle zitiert ist.
Zunächst: Das Abkupfern von Texten ist und bleibt verboten. Soweit ersichtlich, rügt Springer aber, dass systematisch „Bild“-exklusive News verbreitet werden, nicht das Abschreiben der Texte. Bild plus muss sich meines Erachtens den Ruf aneignen, einen Mehrwert zu liefern, den der Nutzer woanders nicht bekommt. Ich sehe aber die Schwierigkeit, und deshalb erkenne ich in diesem Fall Potenzial für eine höchstrichterliche Entscheidung. Gespannt bin ich, wie Springer darlegen will, dass das Verhalten von Focus Online tatsächlich geschäftsschädigend ist und Bild.de damit etwa Abonnenten entgehen.
Dieser Dreh zeigt, wie schwierig die Argumentation von Springer ist. Das Datenbankrecht ist Teil des Urheberrechts, bei dem es nicht um den Schutz bloßer Aussagen geht, sondern um das gezielte Abgrasen von Datenbanken, die ihrerseits ein rechtlich geschützter Raum sind. Die bloße Weitergabe von Informationen dürfte aber Datenbankrecht nicht verletzen, selbst wenn man annimmt, die Informationen im Bild-plus-Bereich wären als Datenbank geschützt. Ich meine, es greift auch kein wettbewerbsrechtliches Verbot. Noch mal: Im Kern geht es um die Weitergabe von Informationen durch Focus Online.
Informationen kann man nicht monopolisieren. Das verstieße gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.