AfD-Spitzenkandidatin Weidel erleidet Niederlage vor Gericht gegen den NDR. Die Satiresendung „extra3“ durfte die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel,
„Nazi-Schlampe“ nennen.
Das Landgericht Hamburg wies gerade einen Antrag der Politikerin auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Dem Gericht zufolge handelt es sich bei der Bezeichnung um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Weidel hatte auf dem AfD-Parteitag gesagt: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“ Darauf reagierte extra3-Moderator Christian Ehring mit den Worten: „Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit. Lasst uns alle unkorrekt sein.“ Und er fügte hinzu: „Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.“ Die AfD hatte daraufhin angekündigt, gegen diese Äußerung juristisch vorzugehen.
Das Gericht schreibt in einer Pressemeldung, der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin zugrunde. Die konkrete Präsentation und der Zusammenhang seien zu berücksichtigen. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei nur anzunehmen, wenn die Aussage „von ihrer satirischen Umkleidung freigelegt“ würde.
Wir von die NEUE RUNDSCHAU wünschen, dies Urteil sowohl begrüßen zu dürfen, als auch die Aussage insofern nicht „von ihrer satirischen Umkleidung“ freizulegen, da sie ja Mit-Glied (ups, sic, Satire) jener satirischen AfD-Kameradschaft*Innen ist, die nachgerade per se Satire s i n d. Alsdann: In auch diesem Sinne hat die Nazi Schlampe ja in der Tat recht gesagt, „weg mit der politischen Korrektheit“. Oder sollten wir da was falsch verstanden haben? Dann freilich nähmen wir uns mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns zurück und behaupteten das Gegenteil …
Zurück zur Urteilsbegründung des Gerichts: Hier allerdings handle es sich um eine typische Übertreibung und eine klar erkennbare Satire. Zudem solle die Formulierung zeigen, wohin die Forderung der Antragstellerin, politische Korrektheit zu verbannen, führen könne.
Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Weidel hat über ihren Anwalt mitteilen lassen, Beschwerde einzulegen. Über diese hätte dann das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden.
Nota bene:
Auch Erdogan – Inbegriff politischer Korrektheit – fühlte sich von extra 3 ungerecht behandelt.
Im Song „Erdowie, Erdowo, Erdogan“ vom März letzten Jahres war unter anderem die Textzeile enthalten:
„Ein Journalist, der irgendwas verfasst, was Erdogan nicht passt, ist morgen schon im Knast.“
Nach der Ausstrahlung bestellte das türkische Außenministerium den deutschen Botschafter ein.