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Bürgerrechte dürfen beim Verlangen nach innerer Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben. Aber, was muss, das soll auch sein dürfen …

logo [1]Die Forderung nach innerer Sicherheit bringt die Bürger- und Freiheitsrechte nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zunehmend in Gefahr. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl warnt der DAV vor einem zu leichtfertigen Umgang mit den Grundrechten.

 

„Wenn die Videoüberwachung für private Unternehmen erleichtert wird, die Sicherheitsbehörden faktisch ungehinderten Zugriff auf unsere Passbilder erhalten und die automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen getestet wird, dann ist spätestens jetzt ein kritischer Punkt erreicht“, sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg auf dem 68.Deutschen Anwaltstag in Essen. Ein solches Ausmaß an Sicherheitsmaßnahmen, die alle Bürger betreffen, sei noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen. Wer die Freiheitsrechte mit dem Argument der Terrorabwehr durch immer neue Gesetzesvorhaben immer stärker beschneide, der schade am Ende dem Rechtsstaat, statt ihn zu schützen, so Schellenberg. Welches Ausmaß das Handeln des Gesetzgebers habe, zeige exemplarisch ein Blick auf die vergangenen drei Monate:

„Gerade auch das Zusammenspiel der neuen Regelungen birgt die Gefahr, dass beispielsweise die informationelle Selbstbestimmung auf der Strecke bleibt“, sagte Schellenberg.

Mit Blick auf die Monate bis zur Bundestagswahl im September so Schellenberg weiter: „Gerade in Zeiten des Wahlkampfs darf der Gesetzgeber die Bürger- und Freiheitsrechte nicht zugunsten der inneren Sicherheit über Bord werfen.“