ruhe 2Die Abende werden länger und die Gastronomiebetriebe bieten ihre Speisen und Getränke wieder unter freiem Himmel an. Mit einer Sondernutzungserlaubnis dürfen Gastwirte generell bis 23 Uhr Außengastronomie auf öffentlichen Flächen betreiben. Eine längere Betriebszeit ist möglich,

wenn Gaststättenbetreiber mittels eines Lärmgutachtens nachweisen, dass hiervon keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen.

Darüber hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März 2017, informiert.
Schädliche Umweltauswirkungen liegen dann vor, wenn der Betriebslärm der Außenbewirtschaftung die Lärmrichtwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ überschreitet. Ist dies der Fall, wäre eine verlängerte Sondernutzungserlaubnis wegen Verletzung der Anwohnerrechte rechtswidrig.

Apr 2017 | Heidelberg, InfoTicker aktuell, Junge Rundschau | Kommentieren