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Toleranzprüfer
Klimahüter
Sittenwächter.

Eigentlich – stellen wir hier an dieser Stelle immer mal wieder fest – ist die Nichthaschischfreigabe wegen der Nichtgleichbehandlung mit Alkohol und Nikotin ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Darüber berichtet haben wir in der Rundschau schon oft; lassen wir das also und beschäftigen uns „in vino veritas“ mit dem „Verbot an sich“.

Verbote erscheinen vielen als erstes Mittel der Zivilisation. Es sind keineswegs nur die beharrenden Kräfte, die auf das Allheilmittel der Repression setzen. Häufig sind es gerade die Gutgläubigen im Lande, die auf das Zerplatzen ihrer Illusionen mit Wut und drakonischen Maßnahmen reagieren. Erweisen sich Laster als untilgbare menschliche Neigung, ist der moralische Kater groß. Offenbar ist dem Gattungswesen weder mit Erziehung oder Dauerberatung noch mit gutem Willen so recht beizukommen. Aber auch Verbote schaffen die Übel der Freiheit nicht aus der Welt, auch der geknebelte Mensch wird niemals so sein, wie er sein soll. Auf Dauer hat Zwang noch niemanden gebessert. Verbote sind ebenso hilflos wie Appelle an höhere Werte. Das Handeln der Menschen richtet sich im Allgemeinen nicht nach auferlegten Normen. Was einer taugt, sagt ihm nicht die Pflicht, sondern die Tugend. Tugenden jedoch sind schon seit langem in Verruf, seit jener Zeit nämlich, als man begann, alle Verantwortung dem Staat zu übertragen und Unsitten mit törichten Verboten zu bekämpfen.

verboteFrüher – nur mal eben zum Beispiel – durfte man den Rasen nicht betreten, Gelüste verbannte man in Sperrbezirke, verfemte Filme, Bücher und Wörter setzte man auf den Index. Nun greifen neue Verbote in den Alltag der Sinne ein. In den rauchfreien Zonen (nix dagegen, aber) breitet sich der Giftnebel staatlicher Fürsorge aus. Räume sollen nicht mehr mit Glühbirnen beleuchtet, an den Bildschirmen sollen keine Pixelfiguren mehr beschossen, bei Tisch soll nicht mehr wahllos geschlemmt, am Stammtisch niemand mehr verlästert werden, und sonntags hat das Automobil in der Garage zu bleiben. Immer weiter gerät der Untertan unter die Fuchtel selbst ernannter Gesundheitsapostel, Toleranzprüfer, Klima- oder Sittenwächter.

Man sollte die Propaganda des Verbots niemals wörtlich nehmen. Nicht immer geht es um Sicherheit, Klimaschutz oder Volksgesundheit, um die Obhut bedrohter Minderheiten oder gekränkter Mehrheiten. Mitnichten sollen die Menschen voreinander geschützt oder der einzelne vor Sucht und Versuchung bewahrt werden. Längst erfaßt die Verbotspolitik auch Bereiche, in denen ein Schaden entweder Privatsache oder allenfalls Ansichtssache ist.
Die offizielle Begründung ist oft nur ein Vorwand für individuelle Profilierung und staatlich verordneten Freiheitsentzug. Das Regime der Untersagung zielt zuerst auf die Ausdehnung von Macht und Einfluß. Verbote sind wie Befehle. Sie fordern prompten Gehorsam. Der totale Rechtsstaat will die Gesellschaft erziehen und steuern. Nicht das Gemeinwesen der Individuen, die Justiz soll über das Tun und Lassen der Menschen bestimmen.

Spielzensoren und nationale Diätmeister

Die Freiheit ist der Obrigkeit, ihren Zuträgern und selbst ernannten Lehrmeistern seit je suspekt. Nach jeder unerfreulichen Begebenheit ertönt sofort der Ruf nach neuen Vorschriften. Spielzensoren, Verkehrsprüfer und nationale Diätmeister nutzen jede Gelegenheit zur Verkündung ihrer Mission. Demnächst wird man die kollektive Vorliebe für Alkohol, Zucker oder Fett durch den Erlaß neuer Speisevorschriften zu unterbinden suchen. In der therapeutischen Sicherheitsgesellschaft soll sich niemand der Wollust oder Völlerei hingeben. Lugt aus den freien Ritzen zwischen den Gesetzen nicht überall das Laster, die Sünde, die Fratze des Bösen hervor?
Die Verbotspolitik bedient sich gezielter Fehlschlüsse: Was nicht verboten ist, ist drum noch lange nicht erlaubt. Was nicht geboten ist, ist auch nicht erlaubt; und erlaubt ist zuletzt nur, was Pflicht ist. In einer geschlossenen Rechtswelt gibt es keinen Dispens, geschweige denn einen normfreien Bezirk. Auf die Exekutivgewalt wirkt jede Gesetzeslücke wie ein Übel, das umgehend eliminiert werden muss. Wo keine Norm, da droht das Verbrechen, die Ausschweifung, der Exzess.

Vor Genüssen wird ausdrücklich gewarnt

Sobald der Staat die Gesellschaft erobert hat, ist es mit der Freiheit der Bürger vorbei. Die Gesellschaft ist sich ihrer Macht nicht mehr sicher. Mehr und mehr dringt sie selbst auf die Überwachung ihrer selbst. Milde und Nachsicht sind ihr ebenso unmöglich wie das Vertrauen auf die Selbstregulation im Konflikt-Fall. So selbstverständlich ist den Untertanen die Inflation der Vorschriften, daß ihnen der Freiheitsverlust gar nicht mehr auffällt.
Verbote bestimmen das Tempo der Fortbewegung, die Rationierung des Parkraums und die Zufahrt zu den Innenstädten. Verordnungen regeln die Kauf- und Konsumzeiten, sie untersagen steuerfreie Arbeiten, riskante Wetten und zufälliges Spielglück. Vor Genüssen wird ausdrücklich gewarnt, exzessive Gelüste werden gebrandmarkt, und der Rausch, in dem sich der Untertan gelegentlich von der Last seiner selbst befreit, unterliegt schon immer argwöhnischer Dauerbeobachtung.

Alle sollen ohne Furcht leben können

Normen sollen die Grenzen der Normalität verbarrikadieren, jene Zone, wo böse Geister aller Art ihr Unwesen treiben. Hemmungslose Wünsche, Hohngelächter, böse Karikaturen, soziale Verachtung, unreine Dinge und Gedanken, die Verschwendung der Energien – alles gehört verboten.
Ein magisches Paradox liegt der Verbotspolitik zugrunde. Ähnliches wird mit Ähnlichem kuriert. Da das Böse ansteckend wirkt, muß schon der kleinste Infektionsherd ausgetilgt werden. Das Verbot soll abschrecken, indem es potentielle Übeltäter mit Strafen bedroht. Alle sollen ohne Furcht leben können. Verbote haben die Aufgabe, die Angst in der Gesellschaft zu mindern. Aber sie bekämpfen die Angst vor dem Risiko durch die Angst vor Strafen. Je mehr Verbote, desto mehr Angst. Und je höher die Besorgnisschwelle, desto mehr Verbote. So erzeugen Verbote die Gründe ihrer eigenen Verschärfung.
Wenn die Angst regiert, soll jedes Risiko untersagt werden. Verbotspolitik beansprucht, für klare Verhältnisse zu sorgen. Das Schlüpfrige und Ekelhafte ist ihr ebenso zuwider wie die Raserei, der Zufall, der andere Zustand jenseits von Arbeit und Disziplin. Verbote teilen die Welt in zwei Segmente: hier das freudlose Terrain der sicheren Wiederholung, dort das dunkel glitzernde Reich der Freiheit, vor dem die Menschen zurückgescheucht werden und das sie dennoch anzieht und verlockt. Übertretungen verschaffen immer Nervenkitzel. Vorwitzig setzt man den Fuß auf den verbotenen Rasen, schallend lacht man über die ungehörigen Witze. Heimlich beschaffen sich Heranwachsende sich den verbotenen Alkohol, frönt den verruchten Gelüsten und schielt stets aus dem Augenwinkel, ob man hoffentlich ein wenig mehr als gar nicht beobachtet wird. Ungehorsam ist eine Lust eigener Art.

Die Menschen werden weiter der Fettsucht frönen

Wer einer Unsitte öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen will, der muß sie untersagen. Was wie ein Versuch der Eindämmung aussieht, verhilft dem Übel erst zu seinem Recht. Kein Verbot, das nicht überschritten werden könnte. Es provoziert den Verstoß. Denn das Verbot ist da, um verletzt zu werden. Die Menschen werden auch weiterhin durch die Kurven rasen, dem Glücksspiel huldigen, ihrer Fettsucht frönen und der Zigarette.
Die Torheit der Legislative liegt in dem Glauben, sie könne mit Verboten die bösen Gelüste aus der Welt schaffen. Das Gegenteil ist der Fall. Das Verbot schafft erst den Tatbestand, den es zu verhindern vorgibt. Eine kluge Politik zieht es daher vor, das Böse indirekt zu bekämpfen, indem sie das Gute fördert.
Verbote fordern ständige Überwachung. Der Staat als Hüter der Sittlichkeit – das ist ein Vollbeschäftigungsprogramm für Heerscharen von Alarmrufern, Denunzianten und Anklägern. Keine Norm ohne Strafe. Der Abschreckungseffekt ist jedoch gering. Die allermeisten Übeltäter spekulieren darauf, nicht ertappt zu werden. An eigenen Lastern sind stets die anderen schuld. Und wer erwischt wurde, der schiebt seine mißliche Lage meist nicht sich selbst, sondern den Aufpassern zu. Je mehr Normen, desto mehr Untaten und desto umfangreicher die Kontrollbürokratie. Nicht bessere Sitten sind das Ziel staatlicher Verbotspolitik, sondern das Wachstum des Apparats.

Verbote erscheinen vielen als erstes Mittel der Zivilisation. Es sind keineswegs nur die beharrenden Kräfte, die auf das Allheilmittel der Repression setzen. Häufig sind es gerade die Gutgläubigen im Lande, die auf das Zerplatzen ihrer Illusionen mit Wut und drakonischen Maßnahmen reagieren. Erweisen sich Laster als untilgbare menschliche Neigung, ist der moralische Kater groß. Offenbar ist dem Gattungswesen weder mit Erziehung oder Dauerberatung noch mit gutem Willen so recht beizukommen. Aber auch Verbote schaffen die Übel der Freiheit nicht aus der Welt, auch der geknebelte Mensch wird niemals so sein, wie er sein soll. Auf Dauer hat Zwang noch niemanden gebessert. Verbote sind ebenso hilflos wie Appelle an höhere Werte. Das Handeln der Menschen richtet sich im Allgemeinen nicht nach auferlegten Normen. Was einer taugt, sagt ihm nicht die Pflicht, sondern die Tugend. Tugenden jedoch sind schon seit langem in Verruf, seit jener Zeit nämlich, als man begann, alle Verantwortung dem Staat zu übertragen und Unsitten mit törichten Verboten zu bekämpfen.

Jürgen Gottschling

März 2017 | Allgemein | Kommentieren