Bild: shutterstock.com

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Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für den Rundfunkbeitrag. Seit dem neuen Jahr kann man rückwirkend einen Antrag auf die Befreiung von GEZ-Gebühren zu stellen. „Durch die neue Regelung können Verbraucher in Zukunft von einer Beitragsbefreiung profitieren, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort um eine Befreiung oder Ermäßigung zu kümmern“, erklärt Fabian Tief von der Verbraucherzentrale Berlin die vorgenommenen Änderungen.
„Befreiungen und Ermäßigungen gelten ab 1. Januar nicht nur für Antragsteller und deren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner, sondern auch für deren Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie mit ihnen in einer Wohnung leben“,

erzählt Tief weiter. Das Recht auf die Befreiung von GEZ-Gebühren haben allerdings nach wie vor überwiegend Hartz-IV-Bezieher. Seit 2013 wird der monatliche Beitrag in Höhe von 17,50 Euro pro Haushalt erhoben, ungeachtet dessen, ob man ein Empfangsgerät besitzt oder nicht.
Nach Angaben des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2014 befanden sich im Jahr 2014 etwa 4,5 Millionen Bürger, Unternehmen und Institutionen „im Mahnverfahren bzw. in der Vollstreckung“. Von 44,5 Millionen Zahlungspflichtigen in Deutschland weigerte sich also jeder Zehnte, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. 2013 waren es noch drei Millionen Nichtzahler gewesen. Das heißt, 50 Prozent mehr Verweigerer in einem Jahr. Nicht nur Einzelbürger, sondern auch solche Konzernriesen wie Rossmann stellen sich quer. Denn die Drogeriekette will Beiträge für ihre rund 2000 Filialen nicht zahlen, in denen Radio und TV gar nicht empfangen werden könnten. Eine rollende Lawine der Abneigung, die sich nicht so leicht abtun lässt. Die neuen Regelungen ändern nichts am Kern des Problems.

Sudierendenwerk – Wer sich befreien lassen kann.

Jan 2017 | Allgemein, InfoTicker aktuell, Sapere aude, Wirtschaft | Kommentieren