AMR - Foto: © Philipp Rothe

AMR mit Bgm. Erichson (2. v. l.) – Foto: © Philipp Rothe

Die Mitglieder des Ausländerrats/Migrationsrats der Stadt Heidelberg werden weiterhin durch eine Wahl bestimmt – allerdings mit Einschränkungen: Liegt die Wahlbeteiligung bei unter 10 Prozent, dann ist diese nicht gültig und die AMR-Mitglieder werden durch ein Berufungsverfahren bestimmt.

Damit hat sich der Gemeinderat am Donnerstag, 27. Oktober 2016, trotz aller Bedenken der Empfehlung der Stadtverwaltung nicht angeschlossen. Diese hatte vorgeschlagen, die Wahl abzuschaffen und durch ein Berufungsverfahren zu ersetzen.

Auf diese Weise sollte eine bessere Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden. Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangene Wahlbeteiligung. Diese lag bei der Wahl im Juni 2009 bei 5,9 Prozent, im Juni 2014 bei 2,7 Prozent. Allerdings hat sich der Gemeinderat für verschiedene Änderungen der Wahl- und Sitzungsmodalitäten des AMR ausgesprochen, unter anderem auf eine reine Briefwahl und die Umstellung von Listen- auf Persönlichkeitswahl.

Die Entscheidungen im Überblick:

Wahl mit Quorum: Liegt die Wahlbeteiligung bei der nächsten AMR-Wahl im Jahr 2019 unter dem 10-Prozent-Quorum, dann ist diese nicht rechtswirksam und die AMR-Mitglieder werden durch ein Berufungsverfahren bestimmt.

Briefwahl: Die AMR-Wahl wird künftig als reine Briefwahl durchgeführt. Die Briefwahl wird während eines Zeitraums von vier Wochen in den Bürgerämtern und im International Welcome Center Heidelberg (IWCH) möglich sein. Die Stimmen der AMR-Wahl werden am Tag der Gemeinderatswahl ausgezählt.

Persönlichkeitswahl: Die Persönlichkeitswahl löst die Listenwahl ab. Künftig müssen sich die Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr zu Listen zusammenschließen, sondern können mit Einzelbewerbungen antreten.
Keine berufene Mitglieder mehr: Die berufenen Mitglieder wird es künftig nicht mehr geben. Im derzeitigen Gremium sind von den 20 stimmberechtigten Mitgliedern insgesamt 14 in einer Urwahl gewählt, sechs Mitglieder (zwei ausländische Studierende, zwei ausländische Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und zwei Flüchtlinge) werden benannt.

Sitzungsbeginn: Die Sitzungen des AMR beginnen künftig um 18 Uhr, also eine Stunde später als jetzt. Dies soll sich positiv auf die Beschlussfähigkeit auswirken.

Okt. 2016 | Heidelberg | Kommentieren