Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2016 einstimmig beschlossen, dass die Stadtverwaltung die Liegenschaft Kohlhof 5, wo zuletzt die Gaststätte Alter Kohlhof war, zurückkaufen soll, sofern der Eigentümer seiner Betreiberverpflichtung nicht nachkommt. Der Beschluss wurde – wie dies bei Verträgen mit Privatpersonen aus Datenschutzgründen üblich ist – in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst.
Das Anwesen Kohlhof 5 wurde von der Stadt 1997 mit der Verpflichtung verkauft, dieses grundlegend zu sanieren und für die Dauer von 25 Jahren zum Betrieb einer Gaststätte mit Hotelbetrieb unter dem Namen „Alter Kohlhof“ zu nutzen. Diese Vereinbarung wurde im Grundbuch gesichert. Der damalige Käufer hat das Anwesen im Juni 2015 weiterverkauft. Die Verpflichtungen des Kaufvertrags von 1997 blieben dabei bestehen.
Die Stadt wird nun Gespräche mit dem derzeitigen Eigentümer führen, um entweder doch noch auf die im Grundbuch gesicherte Nutzung des Anwesens hinzuwirken oder das Anwesen zurückzukaufen.