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Trennung – Scheidung – Zugewinnausgleich: Was bleibt vom Besitz?

wie_gehts_weiter [1]Wenn Paare heiraten, und sie legen nichts anderes fest, tritt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft. Welche Konsequenzen der Güterstand mit sich zieht, das wird den meisten Betroffenen erst dann bewusst, wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet. Jetzt ist der große Kassensturz angesagt. Jetzt geht es darum, das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – oder auch die Schulden – aufzuteilen. Als Faustregel für den sogenannten Zugewinnausgleich gilt: Jeder behält das Vermögen, das er in die Ehe einbrachte.

Der Zuwachs des Vermögens und die während der Ehe aufgelaufenen Schulden werden geteilt. Die Berechnung erscheint sehr einfach, in der Praxis jedoch erweist es sich oft als sehr schwierig festzustellen, was war Mein und was war Dein, als die Ehe begann.

Der Vortrag der Fachanwältin für Familienrecht Laticia Eckert zum Thema „Vermögensauseinandersetzung“, findet am Dienstag, dem 20. September, um 19.30 Uhr, im AWO-Seniorenzentrum, „Im Kranichgarten“, Kranichweg 51, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund, statt. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.

Weitere Infos unter Tel. 06222/9506227 (Dr. Thilo Kunz), E-Mail heidelberg@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de