studierende-welcomeDas Semester hat begonnen, womit sich für viele Studenten wieder die Frage stellt, wie sie sich am besten ihr Studium finanzieren. Viele Eltern nämlich können zwar teilweise unterstützen, aber eben nicht alles bezahlen. Deshalb ist es erfreulich, dass am 1. August die wesentlichen Änderungen der 25. BAföG-Novelle in Kraft getreten sind. Die Bedarfssätze und Freibeträge wurden um mindestens sieben Prozent angehoben, beim Vermögen der Studierenden waren es sogar 44 Prozent. Laut einer Prognose der Bundesregierung werden damit etwa 110.000 Studierende sowie Schüler zusätzlich BAföG erhalten; darunter auch viele, denen beim ersten Antrag ein Nullbescheid zugeschickt wurde.

Für alle Studierenden, die aktuell BAföG beziehen oder in Zukunft ihren Antrag stellen, bringt die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz: BAföG, zahlreiche positive Änderungen mit sich. Denn die Bedarfssätze und Freibeträge stiegen um mindestens sieben Prozent. Mit einem Plus von 44 Prozent ist der Unterschied beim anrechnungsfreien Vermögen der Studierenden besonders groß. Es beträgt nun 7.500 Euro. Damit kommen deutlich mehr junge Menschen, die sich in Ausbildung befinden, in den Genuss der staatlichen Förderung. Wer also in der Vergangenheit bei der Antragsstellung leer ausgegangen ist und einen sogenannten Nullbescheid erhalten oder erst gar keinen Versuch gestartet hatte, dem raten die acht baden-württembergischen Studierendenwerke dazu, nun einen Antrag zu stellen. Die Chancen auf die staatliche Unterstützung, die zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen als zinsloses Darlehen ausbezahlt wird, sind seit dem 1. August deutlich besser.

Forderung nach regelmäßiger Erhöhung

„Das BAföG muss regelmäßig und dynamisch an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden, auf der Basis der regelmäßigen BAföG-Berichte der Bundesregierung.“ Mit diesen Worten setzt sich Achim Meyer von der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, dafür ein, dass das Thema BAföG weiterhin auf der Agenda der Politik bleibt. Eine Forderung, der sich das Studierendenwerk Stuttgart anschließt, denn die letzte Novelle liegt fünf Jahre zurück, die nächste muss unbedingt in einem kürzeren Abstand folgen. Da die Zuständigkeit für das BAföG mit der jetzigen Novelle vollständig auf den Bund übergegangen ist, sollte dieser seinen Handlungsspielraum nun auch nutzen.

Studierendenwerke begrüßen die Novelle

Michael Postert, Vorsitzender des Arbeitskreises der Geschäftsführung der baden-württembergischen Studierendenwerke und Geschäftsführer des Studierendenwerks Karlsruhe, freut sich sehr über diese Änderungen: „Mit der 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungs-gesetzes kommt der Bund den persönlichen Lebensumständen der Studierenden entgegen und erleichtert ihnen ihr Studium. Ergänzend unterstützen wir, die baden-württembergischen Studierendenwerke, durch unsere weitreichenden Beratungsangebote, unsere Gastronomie, unsere Wohngebäude und Kitas die jungen Menschen auf ihrem individuellen Bildungsweg.“

Auch die Landesregierung begrüßt die Novelle: „Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz wurden weitere Regelungen wirksam, die Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund die Chance eröffnen sollen, ein Studium aufzunehmen“, äußert sich Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg.

Höhere Bedarfssätze und Freibeträge

Durch die Erhöhung der monatlichen Bedarfssätze beträgt der Förderungshöchstsatz für Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, aktuell 537 Euro. Alle, die bereits von Zuhause aus-gezogen sind, erhalten bis zu 735 Euro. Denn neben den Bedarfssätzen stieg auch der Zuschuss für eine eigene Unterkunft: von 224 Euro auf 250 Euro.

Heimarbeit und Kinderbetreuung - telework and childcareEine Studentin – beispielsweise – die nicht mehr bei den Eltern wohnt und ein kleines Kind hat, kann statt bislang 710 Euro sogar 779 Euro auf ihrem Konto verbuchen. Der Betreuungszuschlag für eigene Kinder unter zehn Jahren, die im Haushalt des Studierenden wohnen, wurde nicht nur erhöht, sondern auch vereinfacht. Ab sofort wird nicht mehr nach der Kinderzahl differenziert, sondern pro Kind eine einheitliche Pauschale von 130 Euro ausbezahlt. Eine weitere Entlastung für die studentische Haushaltskasse ist die Tatsache, dass 450-Euro-Minijobs bei der BAföG-Berechnung außen vor bleiben, da sich der Freibetrag entsprechend erhöht hat.

Diese wenigen Beispiele zeigen die Verbesserungen und gleichzeitig die Komplexität des BAföGs. Die Studierenden können sich mit ihren individuellen Fragen und Situationen deshalb jederzeit an die BAföG-Teams der Studierendenwerke wenden.

Bessere Förderung in Übergangsphasen

Allen jungen Menschen, die an den Bachelor einen Master anschließen oder nach Studienende etwas Zeit zur Jobsuche brauchen, kommt die BAföG-Novelle ebenfalls zugute. Wurde bisher nur bis zur letzten Prüfungsleistung gefördert, fließt die Unterstützung fortan bis zum Ende des Monats, in dem das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts bekannt gegeben wurde; maximal jedoch bis zu zwei Monate nach dem letzten Prüfungsteil.

Auch Papierloser BAföG-Antrag möglich

Ein weiterer Punkt, der ebenfalls mit der Novelle einhergeht, richtet sich an alle BAföG-Berechtigten: Der Antrag kann jetzt auch direkt online eingereicht werden. Die einzige Voraus-setzung für den papierlosen Antrag ist eine eigene DE-Mail-Adresse.

Das BAföG wurde sowohl finanziell aufgebessert als auch formal etwas verschlankt und für das digitale Zeitalter gerüstet. Damit diese weiterreichenden Änderungen bei den aktuellen und potenziellen BAföG-Berechtigten bekannt werden, starteten die acht baden-württembergischen Studierendenwerke bereits im Mai mit der Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine großangelegte Informationskampagne: Die gemeinsame Broschüre „Wie finanziere ich mein Studium?“ mit allen wichtigen Informationen und Neuerungen zum BAföG wurde bereits über die Lehrkräfte der Gymnasien an die rund 85.000 Abiturienten verteilt. Auch in den 25 Berufsinformationszentren der Arbeitsagentur in Baden-Württemberg liegt die BAföG-Broschüre für Studieninteressierte bereit, die zudem unter der Website als pdf-Datei heruntergeladen werden kann. Weitere Fragen beantworten die Teams der Ämter für Ausbildungsförderung in den Studierendenwerken auch gerne persönlich.

logo_bmbfNeue Antragsformulare

Mit Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Formblatt VwV 2016) vom 13.04.2016 (GMBl. Nr. 11 Seite 209) wurden die neuen BAföG-Formblätter zur Beantragung von BAföG bestimmt.

Hier finden Sie die neuen Formblätter

Sep. 2016 | Heidelberg, Allgemein, InfoTicker aktuell, Junge Rundschau | Kommentieren