Die Berliner Strafverfolger, die den Fall im Hinblick auf eine mögliche Strafvereitelung durch den Minister und seine damalige Staatssekretärin Stefanie Hubig (SPD) über mehrere Monate untersucht haben, sehen dies jedoch grundlegend anders: Maas und Hubig hätten damals – zwar – ihre Rechtsaufassung in dem Verfahren gegen die Blogger sehr wohl „im Wege der Weisung durchgesetzt“. Da das Ministerium mit der Weisung – aber –  noch im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt habe, gebe es „keine zureichenden Anhaltspunkte“ für einen Verdacht gegen die Beschuldigten. So steht es nach Tagesspiegel-Informationen in der internen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom März dieses Jahres.

Aug. 2016 | Allgemein, Politik, Sapere aude | Kommentieren