
Staatsanwälte widersprechen Justizminister Heiko Maas in der Affäre um „netzpolitik“ – sehen aber keine Strafvereitelung. Demnach hat das Ministerium seine Auffassung durchgesetzt. Wie die Staatsanwaltschaft den Fall sieht. Mit dem Abschluss ihrer Ermittlungen zur
„netzpolitik“-Affäre um den angeblichen Landesverrat von Journalisten widerspricht die Berliner Staatsanwaltschaft der Bundesregierung und Justizminister Heiko Maas (SPD). Auf dem Höhepunkt der Affäre vor einem Jahr hatte die Regierung behauptet, in dem Verfahren wegen Preisgabe von Staatsgeheimnissen seien keinerlei ministerielle Weisungen an den damaligen Generalbundesanwalt Harald Range erteilt worden.

Range hatte nach Berichten bei „netzpolitik“ über Pläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Internet-Überwachung in dem Fall ermittelt und einen Anfangsverdacht wegen Landesverrats gesehen. Nachdem Maas intervenierte, wurde das Verfahren eingestellt. Range verlor seinen Posten.
Die Berliner Strafverfolger, die den Fall im Hinblick auf eine mögliche Strafvereitelung durch den Minister und seine damalige Staatssekretärin Stefanie Hubig (SPD) über mehrere Monate untersucht haben, sehen dies jedoch grundlegend anders: Maas und Hubig hätten damals – zwar – ihre Rechtsaufassung in dem Verfahren gegen die Blogger sehr wohl „im Wege der Weisung durchgesetzt“. Da das Ministerium mit der Weisung – aber – noch im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt habe, gebe es „keine zureichenden Anhaltspunkte“ für einen Verdacht gegen die Beschuldigten. So steht es nach Tagesspiegel-Informationen in der internen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom März dieses Jahres.
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