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BMAS und BA unterstützen „Zukunftsstarter“

Im Programm „Spätstarter gesucht“ wurden junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung angesprochen. Ziel war und ist es, sie für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung bleiben auch weiterhin im Fokus der Unterstützung von Jobcentern und Arbeitsagenturen. Ihnen soll geholfen werden, sich durch Weiterbildung eine bessere Voraussetzung für ihr weiteres Erwerbsleben zu erarbeiten. Durch die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher Abschluss wichtiger denn je.

Daher haben sich BMAS und BA mit Vorstand und Verwaltungsrat darauf verständigt, die Anstrengungen des Programms „Spätstarter“ im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement und unter dem neuen Namen „Zukunftsstarter“ fortzusetzen. Ziel der Initiative ist, bis Ende 2020 120.000 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eineberufsabschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen.

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Durch die Digitalisierung werden Bildung und lebenslanges Lernen noch mehr zur Voraussetzung, um fit für den Arbeitsmarkt zu sein. Mit der Initiative „Zukunftsstarter“ können wir an unsere erfolgreiche Arbeit anknüpfen und in den nächsten Jahren weitere 120.000 geringqualifizierte junge Menschen unterstützen, um eine berufliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Auf dem Weg dorthin bieten wir bessere und intensivere Unterstützung an“. So fördere man mit dem heute in Kraft getretenen „Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz“ auch die Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen und setze neue Anreize, Qualifizierungen erfolgreich abzuschließen. Dies sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Weiterbildungsoffensive.

Metal worker teaching trainee on machine use [2]

Metal worker teaching trainee on machine use

Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesagentur meint dazu, man wolle auch künftig junge
Erwachsene, die die Chance einer Ausbildung verpasst haben, für eine abschlussorientierte Qualifizierung begeistern. Für Betriebe biete die Zukunftsstarter-Initiative eine gute Gelegenheit, Fachkräfte zu gewinnen. Viele Arbeitgeber hätten dies bereits als Weg zur erfolgreichen Rekrutierung von Fachkräften für sich entdeckt: weg nämlich von der Bestenauslese, hin zur Geeignetensuche. Gerade bei diesen jungen Erwachsenen fänden sich Menschen, die ihre neue Chance anpacken und nicht zuletzt aus dieser Motivation und Überzeugung heraus für eine Tätigkeit die Idealbesetzung seien.

Detlef Scheele, Vorstand Arbeitsmarkt der BA ergänzt: „Wir wissen, dass Geringqualifizierte viermal häufiger arbeitslos sind als beruflich Qualifizierte. Diese Werte sind seit Jahren stabil.

Die Frage der Investition in Bildung werde in den kommenden Jahren weiterhin ganz oben auf der Agenda stehen. Natürlich – räumt Scheele ein – erfordere es Geduld und Durchhaltevermögen von einem 32- jährigen, wenn er neben einem 16-jährigen auf der Schulbank sitzt und einen Berufsabschluss nachholen müsse: „Aber es lohnt sich. Vor ihm liegen noch viele Berufsjahre. Erfolgreich werden wir dann sein, wenn alle beteiligten Akteure eng zusammenarbeiten: Bund, Länder, Kommunen, Tarifpartner, Weiterbildungsanbieter und Arbeitgeber.“

Das heute in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes
in der Arbeitslosenversicherung (AWStG)  unterstützt die Weiterentwicklung der Initiative „Spätstarter“ zu „Zukunftsstarter“ und unterstütze die Idee des Gesetzes.

Neue Fördermöglichkeiten durch das AWStG tragen dazu bei, dass bisherige Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg standen, abgebaut werden. So sollen etwa Weiterbildungsprämien das Durchhaltevermögen und die Motivation von jungen Erwachsenen steigern, eine längerfristige Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich zu Ende zu bringen. Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen honorieren Erfolge und fördern Motivation und Durchhaltewillen. Außerdem können durch das AWStG auch Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen gefördert werden