[1]Das Bundeskabinett hat heute in Berlin grünes Licht gegeben für das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ zur Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge sowie für eine Verwaltungsvereinbarung des BMAS mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Durchführung des Programms.
Nach Zustimmung der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit kann das Programm damit zum 1. August 2016 starten. Die mittels des Programms entstehenden 100.000 Arbeitsgelegenheiten erfüllen eine doppelte Funktion: Zum einen sollen Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland erhalten. Zum anderen entstehen so sinnvolle Beschäftigungen in und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, um Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, zum Gemeinwohl beizutragen und sich einzubringen.
Arbeitsministerin Andrea Nahles: „Es ist gut und wichtig, dass wir Geflüchteten die Chance geben, möglichst früh zu erleben, wie der Arbeitsalltag bei uns aussieht. Vielerorts – das liegt im Wortsinn nah – helfen die Flüchtlinge in den Unterkünften in der Küche oder Wäscherei, beim Putzen oder anderen Tätigkeiten. Wir setzen aber auch darauf, dass die Flüchtlinge raus kommen, dass sie unter deutschen Kollegen sind, die Arbeit hier kennenlernen. Das kann in der Stadtbücherei sein oder bei der Feuerwehr, wo sie sich mit um die Autos kümmern.“
Das Arbeitsmarktprogramm setzt auf den bereits vorhandenen Strukturen der Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf. Ziel ist es, die schon guten Ansätze zu nutzen und zu intensivieren. Was vor Ort bekannt und bewährt ist, das verspricht den besten Erfolg. Dafür setzt die Bundesregierung in den kommenden drei Jahren insgesamt rund eine Milliarde Euro ein. Durch die Bundesmittel, aber auch durch den Einsatz der Bundesagentur für Arbeit als Administrator des Arbeitsmarktprogramms werden Länder und Kommunen deutlich entlastet.
Das Programm richtet sich insbesondere an solche Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung rechnen können. Teilnehmen können volljährige arbeitsfähige Leistungsberechtigte, nicht jedoch solche Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, sowie vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer einschließlich der Inhaber einer aufenthaltsrechtlichen Duldung.
Weiterführende Integrationsmaßnahmen, wie Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums, haben Vorrang vor der Teilnahme an einer FIM. Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs vorgesehen, ist eine Kombination beider Maßnahmen möglich, soweit der Vorrang der Sprach- bzw. Integrationskurse gewährleistet bleibt.