[1]Diese Wuppertaler Salafistengruppe hat bundesweit für Aufregung gesorgt: Die selbsternannte „Scharia-Polizei“ patrouillierte 2014 durch die Straßen von Wuppertal und forderte Passanten zur Einhaltung islamischer Religionsregeln auf. Der Fall war äußerst alarmierend, denn die Islamisten haben zum ersten Mal in Deutschland versucht, ihre Spielregeln der deutschen Gesellschaft aufzudrücken. Für die Justiz war der Fall ziemlich kompliziert, da die „Sittenwächter“ niemanden bedroht oder gar angegriffen haben. Nun hat man aber einen rechtlichen Weg gefunden, wie man die islamistische Gruppe vor Gericht bringen kann.
Acht von neun Teilnehmern der selbsternannten „Scharia-Polizei“ müssen sich wegen Verstößen gegen das Uniformverbot vor Gericht verantworten. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG). Der Prozess wird vor einer Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts eröffnet. Das Verfahren gegen den neunten Beschuldigten musste man vorläufig einstellen, weil er nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht für die deutschen Behörden greifbar sei. Der Anführer der salafistischen Gruppe Sven Lau sitzt bereits in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Verbindungen zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).
Das Düsseldorfer Landgericht urteilte, dass die Salafisten die Uniform (Westen mit dem Aufdruck „Scharia-Polizei“) als Ausdruck einer „gemeinsamen politischen Gesinnung“ trügen. Das verstoße gegen die vom Bundesverfassungsgericht zum Uniformverbot formulierten Vorgaben. Zudem hätten die Westen „einschüchternd militant“ gewirkt, was mit dem Uniformverbot untersagt ist.