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AfD-Chefin vs. Mannheimer Morgen

Mannheimer-morgen-Dirk-Luebke-630x353 [1]Seit dem Interview mit dem dem Chefredakteur des Mannheimer Morgen, in dem Frauke Petry einen „Schusswaffengebrauch“ bei illegalen Grenzübertritten in den Raum stellte, hat die AfD-Chefin ein Problem. Schnell versuchte sie die eigenen Zitate wieder einzufangen, in dem sie der Tageszeitung unsaubere Arbeit unterstellte. Trotz eines klaren Dementis der Zeitung wird sich nun sogar der Presserat mit dem Thema befassen.

Grund für die Aufregung ist ein Interview, das die Parteivorsitzende dem Mannheimer Morgen am Rande eines Wahlkampfauftrittes gegeben hatte [2]. Veröffentlicht wurde es am 30. Januar.

Auf die Journalistenfrage: „Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?“, hatte Petry demnach geantwortet:

Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Daraufhin fragten die beiden Redakteure nach: „Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?“

Antwort Petry:

Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

Die Aussagen der AfD-Chefin lösten einen bundesweiten Empörungssturm aus. Am Dienstag danach ging Petry dann in die Offensive und warf dem Mannheimer Morgen eine „verkürzte und völlig sinnentstellte“ Wiedergabe ihrer Worte vor. „Man wollte die Schlagzeile produzieren, dass die AfD auf Flüchtlinge schießen will“. Doch das habe niemand gesagt. Sie halte das „für journalistisch total inakzeptabel“. Überdies sei das Interview im „Stil eines Verhörs“ geführt worden.

Diese Vorwürfe konterte der Chefredakteur Dirk Lübke: „Was ist daran nötigend, wenn Frauke Petry uns selber das Interview angeboten hat, sie und ihr Sprecher jedes Wort zur Autorisierung vorgelegt bekommen haben, jedes Wort und jeden Satz mehrmals gelesen und schließlich zur Veröffentlichung freigegeben haben?“

Und Lübke legte noch nach, bezeichnete die Politikerin als „perfide Tabu-Brecherin“. Sie würde sich „zum kleinen, ahnungslosen Mädchen“ stilisieren, „was nicht wusste, was es gesagt hat“.

Die Kritik an der Veröffentlichung des Gespräches und die Zweifel am korrekten Autorisierungsprozess rissen trotzdem nicht ab. Seit dem Wochenende ist klar, dass sich auch der Presserat mit dem Fall beschäftigen muss. Wie die Berliner  bestätigten, liegt ihnen eine Beschwerde vor.

Darin wird ein Verstoß gegen Ziffer zwei des Pressekodexes angemahnt [3]. Im dem entsprechenden Passus geht es um die Sorgfaltspflichten der Presse. Unter dem Punkt 2.4 heißt es zu Interviews:

Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt.

Wird ein Interview ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut zitiert, so muss die Quelle angegeben werden. Wird der wesentliche Inhalt der geäußerten Gedanken mit eigenen Worten wiedergegeben, entspricht eine Quellenangabe journalistischem Anstand.

Nach der Darstellung des Chefredakteurs dürfte sich der Mannheimer Morgen im Sinne des Pressekodexes wohl nicht strafbar gemacht haben. Der Presserat wird nun allerdings den ganzen Fall noch einmal prüfen müssen. Im Zuge dessen werden die Medienwächter auch noch einmal ganz genau hinschauen, ob bei dem Petry-Interview alles korrekt abgelaufen ist. Das ist für alle Beteiligten gut. Denn der einzige Weg, die ständigen Lügenpresse-Vorwürfe zu entkräften, besteht darin, alle vermeintlichen Anschuldigungen möglichst transparent aufzuklären.