Im Zentrum unserer netzpolitischen Aufmerksamkeit standen im November eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu Musik-Sampling, die
Reform der WLAN-Störerhaftung und zwei Urteile des Bundesgerichtshofes, mit denen Netzsperren für zulässig erklärt werden.
1. Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu Musik-Sampling
2. Reform der WLAN-Störerhaftung
3. Netzsperren-Urteile des Bundesgerichtshofs
4. Anschläge von Paris
5. Video-Podcast: DigiGes Wochenrückblick
6. Nächster Netzpolitischer Abend
7. Videos vom letzten Netzpolitischen Abend
8. DigiGes in den Medien
1. Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu Musik-Sampling
Vor dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) fand Ende November eine
Verhandlung zum Musik-Sampling statt. Konkret ging es dabei um die
ungefragte Verwendung einer kurzen Rhytmussequenz aus einem
Kraftwerk-Stück in einem Lied von Sabrina Setlur. Gegen diese Verwendung
hatten Kraftwerk geklagt. Die Entscheidung des BVerfG könnte
Grundsatzwirkung haben: Sollte das Gericht der Linie von Kraftwerk
entsprechen, wäre Sampling – zumindest so wie es heute praktiziert wird
– quasi unmöglich. Wir waren als sachkundige Dritte eingeladen und
hatten bereits im Vorfeld der Verhandlung eine schriftliche
Stellungnahme abgegeben. Nach unserer Auffassung würde mit dem Ende des
Samplings auch die künstlerische Freiheit, wie sie etwa bei
Netzphänomenen wie Remix, MashUp und Meme zutage tritt, übermäßig stark
eingeschränkt. Stattdessen plädierten wir für die Einführung einer „Fair
Use“-Regelung, bei der die freie Verwendung von kurzen Musikstücken
möglich sein sollte, solange dem Urheber und dem Rechteinhaber dadurch
kein kommerzieller Schaden entsteht.
Blogpost mit Bericht von der Verhandlung beim BVerfG (26.11.2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/11/sampling-vor-gericht/
Schriftliche Stellungnahme (15.07.2015):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2015/07/Stellungnahme_DG_1BvR1585-13.pdf
2. Reform der WLAN-Störerhaftung
Der Bundesrat hat sich Anfang des Monats für eine bedingungslose
Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ausgesprochen. Damit hat er klare
Stellung zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen –
und sich gegen die Pläne der Regierung gestellt. In Kürze steht die
erste Lesung des Gesetzes im Bundestag an, eine endgültige Entscheidung
darüber soll vermutlich Mitte Januar getroffen werden.
Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesrates (06.11.2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/11/wlan-stoererhaftung-bundesrat/
Übersichtsblogpost vor der Entscheidung des Bundesrates (05.11.2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/11/reform-stoererhaftung-bunderat/
3. Netzsperren-Urteile des Bundesgerichtshofs
In gleich zwei Fällen hat der Bundesgerichtshof Ende November
entschieden, dass es zulässig sei, Telekommunikationsunternehmen zur
Sperrung bestimmter Webseiten zu verpflichten. Mit diesem
grundsätzlichen Ja zu Netzsperren betritt das Gericht Neuland.
Unternehmen, die den Zugang zum Internet vermitteln, könnten unter dem
Gesichtspunkt der Störerhaftung verpflichtet werden, den Zugriff auf
Internetseiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu blockieren, so das
Gericht. Unser Meinung nach überschreitet der BGH mit seiner
Rechtsprechung hier eine rote Linie und trägt auf diese Weise zur
Erosion von Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet bei.
Blogpost mit Analyse der BGH-Urteile (27.11.2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/11/kurzanalyse-netzsperren-bgh/