Zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg gibt es eine Presse-Mitteilung des Clubverbandes in der Metropolregion Rhein-Neckar:
„EvenKultur Rhein-Neckar bringt den Stein zu neuer Landesgesetzgebung ins Rollen. Die neue Landesgesetzgebung hat gegen das bislang „(und das ist es trotz alledem immer noch) „strikteste Tanzverbot Deutschlands beschlossen. Rund zweieinhalb Jahre nach unserem ersten Statement und nach vielen Gesprächen mit Vertretern der zwei großen christlichen Kirchen, ist nun eine neue Gesetzgebung in Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Wir begrüßen die neue Gesetzgebung zum Tanzverbot, die nun die lange schon gelebte Praxis endlich legalisiert und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt. Grundsatz unserer Gespräche waren Respekt und Akzeptanz der christlichen Grundwerte, die die Säulen unserer Gesellschaft in Deutschland bilden. Auch die grundsätzliche Existenz und die Bedeutung der Feiertage sowie der Sonntage
haben wir in der offenen Diskussion mit den Kirchenvertretern immer unangetastet gelassen.
Jedoch waren die Ausführungen des Tanzverbotes – vor allem in Baden-Württemberg lange nicht mehr zeitgemäß.
Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, in der christliche Feiertage tatsächlich anders gefeiert werden als in der Zeit der Entstehung des Gesetzes. (Anmerkung der Redaktion: „Die“ Kirche ist ja offenbar lernfähig! War es vor doch vor genau 23, Jahren, dass die allein seeligmachende Kirche eingeräumt hat, dass nun in der Tat die Erde keine Scheibe sei?)
Die Anpassung an die heutige Lebensrealität der Menschen in unserer Gesellschaft war lange überfällig. Gottesdienste oder christliche Feierlichkeiten werden in der Praxis nicht durch Tanzveranstaltungen gestört.
„Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung an unserem Vorschlag orientiert hat, gewisse Tage wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag als “stille Feiertage” zu klassifizieren, an anderen das Tanzverbot komplett aufzuheben.“ Felix Grädler, Vorsitzender des Clubverbandes in der Metropolregion Rhein-Neckar.
„Tatsächlich wird dadurch zunächst eine Gleichstellung und Planungssicherheit für die Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg erreicht, wenngleich teilweise in der Praxis auch schon liberalere Reglungen die gelebte Praxis waren.“ so Manuel Klink, 2. Vorsitzender des Clubkollektiv Stuttgart.
Bei der „Tanzreform“ hat sich die Landesregierung am Vorschlag des Verbandes Eventkultur Rhein-Neckar von 2013 orientiert, ob Tanzveranstaltungen mit Aussage und innerem Gehalt des jeweiligen Feiertages vereinbar seien. So besteht am Karfreitag, als einem der schutzwürdigsten Feiertage auch weiterhin ein ganztägiges Tanzverbot.
Diesen Kompromiss haben wir in Heidelberg, in Absprache mit dem Grünen Ordnungsbürgermeister der Stadt Heidelberg und den Dekanen der großen Kirchen schon als „Heidelberger Modell“ umgesetzt und praktiziert.
Gerne stehen wir (EventKultur Rhein-Neckar) und unser neu gegründeter Partnerverband ClubKollektiv Stuttgart in Zukunft als Ansprechpartner für Belange der Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg bereit und sorgen weiterhin für zeitgemäßen Input für die Gesetzgebung in Baden-Württemberg.
07.Okt..2015, 11:07
Da gibt’s doch tatsächlich ein paar Leute, die ernsthaft um ihr Menschenrecht auf 365 Tage Tanzen kämpfen. Wie schön, so entspannt zu sein! Klar: Die Leute geben vor, nicht um „Tanzen“ sondern um das hehre Ziel „Trennung von Staat und Kirche“ zu kämpfen. Dann müssten sie allerdings nicht gegen das Tanzverbot, sondern für die Abschaffung aller kirchlichen Feiertage einschließlich Weihnachten, Ostern Pfingsten kämpfen. Das wäre dann allerdings unerwünscht, weil man dann ja auch an diesen Tagen nicht tanzen könnte, sondern schlicht arbeiten müsste.
07.Okt..2015, 11:36
Zu Markus: Was soll der Unsinn, dass wir dann auch für die Abschaffung aller kirchlichen Feiertage einschließlich Weihnachten, Ostern Pfingsten kämpfen müssten. Zum Einen darf man (danke, Frau Kirche) an diesen „Feiertagen ja tanzen, und zudem kämpfen wir nicht zum Beispiel gegen den Karfreitag. Da können Sie ja in die Kirche gehen. Und wenn wir das tun wollen, dann gehen wir da auch hin. Und am Abend, da gehen wir dann tanzen. Wenn wir wollen. Und erst recht wollen wir das, weil es „die Kirche“ nicht will und der Staat – entgegen der Forderung gegen die im Grundgesetz verlangte Trennung von Staat und Kirche sich zu ihrem Büttel macht.
07.Okt..2015, 11:58
Schön, Herr Gottschling, dass Sie in Ihrer „Anmerkung der Redaktion darauf verwiesen haben, dass die Mühlen der kirchlichen Justiz in Rom langsam mahlen. Mehr als dreieinhalb Jahrhunderte vergingen, bis der Papst Galileo Galilei vor 23 (!) Jahren rehabilitierte. Johannes Paul II. veranlasste die Prüfung des Falls. Doch es vergingen weitere zwölf Jahre, bis sich die Kirche schließlich entschuldigte.Mehr als dreieinhalb Jahrhunderte mussten vergehen, bis der Vatikan mit dem einstigen Ketzer Galileo Galilei 1992 seinen Frieden machen konnte. Jahre waren notwendig gewesen, um die Arbeit der von Papst Johannes Paul II. im November 1979 eingesetzten Kommission zu beenden, die den bekannten toskanischen Gelehrten aus Pisa rehabilitieren sollte. Karol Wojtyla nahm den 100. Geburtstag des genialen Albert Einstein zum Anlass, den „Fall Galileo“ überprüfen zu lassen. Was lange währt, wird endlich gut? Die späte Gerechtigkeit für Galilei lässt einige Fragen offen.
„Merkwürdigerweise zeigte sich Galilei als aufrichtig Glaubender weitsichtiger als seine theologischen Gegner“, hält Johannes Paul II. in seiner historischen Wiedergutmachungsrede am 31. Oktober 1992 an der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften fest. Und er zitiert Galilei aus einem Brief: „Wenn schon die Schrift nicht irren kann, so können doch einige ihrer Erklärer und Deuter in verschiedener Form irren.“ Auch das wollte der polnische Papst aus der Welt schaffen, wenn auch nicht ganz: Enttäuscht waren manche darüber, dass Johannes Paul II. meinte, Galileis Richter hätten „in gutem Glauben“ gehandelt bei ihrem Prozess gegen ihn. Absolution so auch für die Inquisition?
HB