Selbst Beamte im Justizministerium hegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung. Im Bild: Justizminister Heiko Maas. CC BY-ND 2.0, via flickr/SPD Saar

Selbst Beamte im Justizministerium hegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung. Im Bild: Justizminister Heiko Maas. CC BY-ND 2.0, via flickr/SPD Saar

… alsdann, in der Tat bezweifeln nicht nur wir (netzpolitik.org) die Rechtmäßigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung, sondern offenbar auch Beamte im Justizministerium (BMJV). Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, sollen BMJV-Beamte Bedenken an einem Alleingang angemeldet haben. Das geht aus internem Material hervor, die dem Spiegel zugespielt wurden.

Das EuGH-Urteil sei so weitreichend, dass äußerstenfalls „eine Art anlassbezogener“ Speicherung von Telekommunikationsdaten, etwa „für einen bestimmten Personenkreis“ denkbar wäre, zitiert der Spiegel aus dem Schreiben eines Referatsleiters. Diese Einschätzung scheinen sich Justizminister Heiko Maas (SPD) und seine Kollegen in der Bundesregierung nicht zu Herzen genommen zu haben, denn der aktuelle Gesetzentwurf sieht sowohl eine anlasslose als auch eine massenhafte Speicherung von Daten aller Bürger vor. Da hilft auch die als Feigenblatt vorgeschobene Beschränkung des Speicherzeitraums von Telekommunikationsdaten auf zehn Wochen (vier Wochen bei Standortdaten) nichts.

Drei Wochen später versorgten Beamte den Justizminister mit einer weiteren neunseitigen Bewertung. Laut EuGH-Urteil müsse es einen Zusammenhang zwischen den gespeicherten Daten und einer „Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“ geben. Auch an dieser Vorgabe schrammt der Gesetzentwurf nicht etwa nur haarscharf, sondern meilenweit vorbei, weil als Grundlage immer noch die verdachtsunabhängige und pauschale Speicherung dient.

Neben BMJV-Beamten stellen unter anderem die Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik, Andrea Voßhoff, oder Juristen des Bundestags die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs in Frage. Es bestünden „erhebliche Zweifel“, ob die Maßnahme überhaupt für den postulierten Zweck geeignet und verhältnismäßig sei. Zudem lasse sich die Notwendigkeit des Gesetzes nicht beweisen, was selbst der Bundesregierung nicht gelingen will.

11np_banner1Das Gesetz zur: Vorratsdatenspeicherung liegt derzeit bei der EU-Kommission, wo es im Zuge des Notifizierungsverfahrens einer dreimonatigen Stillhaltefrist unterliegt. Sollte die Kommission nichts zu beanstanden haben, ist eine Verabschiedung für den frühen Herbst geplant.

Aug 2015 | Allgemein, Junge Rundschau, Politik, Zeitgeschehen | 1 Kommentar