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Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu den Äußerungen von Generalbundesanwalt Range vom heutigen Tag (04. August 15

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:


1)
Nicht zutreffend ist der vom Generalbundesanwalt Range heute, 4. August 2015, vermittelte Eindruck, dass das BMJV am Montag, 3. August 2015, nach Kenntnis der vorläufigen Bewertung eines externen Gutachters eine Anweisung erteilt hat, den Gutachtenauftrag zurückzuziehen.

Richtig ist vielmehr, dass bereits am vergangenen Freitag, 31. Juli 2015, mit dem Generalbundesanwalt Range die Rücknahme des Gutachtenauftrags gemeinsam verabredet war, und zwar ohne Kenntnis des möglichen Inhalts des Gutachtens.

Im Einzelnen:

Am vergangenen Freitag, 31. Juli 2015, hat das BMJV dem Generalbundesanwalt Range in mehreren Telefonaten seine Zweifel am laufenden Ermittlungsverfahren mitgeteilt und mit ihm die Sachlage erörtert. Das BMJV und Generalbundesanwalt Range haben vereinbart, dass das BMJV eine rechtliche Einschätzung zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, zeitnah erstellen und Generalbundesanwalt Range übermitteln werde. Diese Einschätzung sollte  – im Einvernehmen mit Generalbundesanwalt Range – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden und anstelle des bereits in Auftrag gegebenen und extern vergebenen Gutachtens treten. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse dieses extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen.

In einem weiteren Telefonat am Freitagnachmittag hat Generalbundesanwalt Range diese Vereinbarung nochmals bestätigt und zugesagt, den externen Gutachtenauftrag zurückzunehmen.

Diese gemeinsam vereinbarte Verfahrensweise hat Generalbundesanwalt Range in seiner Pressemitteilung vom 2. August 2015 auch bestätigt, indem er darauf hinwies, dass der weitere Gang des Verfahrens, der vom BMJV angekündigten Einschätzung zu den offenen Rechtsfragen vorbehalten bleiben wird.

2)
Zutreffend ist, dass Generalbundesanwalt Range dem BMJV am Montag, 3. August 2015, mitgeteilt hat, dass eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handele. Anscheinend war der Gutachtenauftrag trotz der Zusage von Generalbundesanwalt Range vom Freitag zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezogen.

Das BMJV berief sich in diesem Gespräch am Montag, 3. August 2015, beim Generalbundesanwalt Range auf die am Freitag vereinbarte Verfahrensweise. Diese bestätigte Generalbundesanwalt Range erneut und teilte mit, er werde den Gutachtenauftrag zurückziehen.

3)
Die Äußerungen und das von Generalbundesanwalt Range heute gewählte Vorgehen sind nicht nachvollziehbar und vermitteln der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat Generalbundesanwalt Range mitgeteilt, dass sein Vertrauen in die Amtsführung von Generalbundesanwalt Range nachhaltig gestört ist. Bundesjustizminister Heiko Maas wird deshalb im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt noch heute beim Bundespräsidenten die Versetzung von Generalbundesanwalt Range in den Ruhestand beantragen.

Als Nachfolger für das Amt des Generalbundesanwaltes wird Bundesjustizminister Heiko Maas den Generalstaatsanwalt aus München, Herrn Dr. Peter Frank, vorschlagen.