
So lasse ich also erst einmal den Redakteur von netzpolitik.org Andre Meister zu Wort kommen, der sich heute in einer förmlichen Mitteilung an die Presse gewendet hat:
Wir haben Post vom Generalbundesanwalt erhalten. Darin bestätigt er die Ermittlungen gegen Markus, mich und Unbekannt „wegen Verdachts des Landesverrats“ nach § 94 Strafgesetzbuch [2]:
Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Wir sind keine Zeugen, sondern sollen als Mittäter [3] ebenso haftbar gemacht werden wie unsere unbekannte(n) Quelle(n). Wir sehen das als einen Angriff auf die Pressefreiheit [4]! Es ist lange her, dass in Deutschland so gegen Journalisten und ihre Quellen [5] vorgegangen wurde.
Über die Hintergründe berichtete unter anderem 3sat Kulturzeit: Geheime Straftäter – Whistleblower unter Anklage? [6]
Wir lassen uns nicht einschüchtern [7] und finanzieren uns übrigens über freiwillige Spenden [8]. Mit Eurer Unterstützung können wir noch viel mehr aufdecken und uns rechtlich besser wappnen.
Nächsten Mittwoch bekommen wir übrigens eine Auszeichnung als „Ausgezeichneter Ort“ von [9]Deutschland – Land der Ideen [10], einer „gemeinsamen Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Industrie“ – Schirmherr ist Bundespräsident Joachim Gauck.
Hier der Brief [11] in Volltext (ohne Links):
Der Generalbundesanwalt24. Juli 2015
Aktenzeichen: 3 BJs 13/15-1
Bearbeiter/in: OStA b. BGH Greven
Betrifft: Ermittlungsverfahren gegen
- Andre Meister
- Markus Beckedahl
- Unbekannt
wegen Verdachts des Landesverrats;
hier: Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens
Sehr geehrter Herr Beckedahl,
im Hinblick auf die Bestimmung des § 78c Abs. 1 Nr. 1 Variante 2 StGB [13] in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Alt. 2 Berliner Pressegesetz [14] gebe ich Ihnen Kenntnis davon, dass ich aufgrund von Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats gemäß §§ 94 Abs. 1 Nr. 2 [2], 25 Abs. 2 [3], 53 StGB [15] eingeleitet habe. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist die Veröffentlichung der beiden nachgenannten Artikel im Internetblog „Netzpolitik.org“. Sie sind Verantwortlicher des Blogs. Am 25. Februar 2015 um 10:40 Uhr wurde der Artikel mit der Überschrift „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an ‚Massenauswertung von Internetinhalten‘ (Updates) [16]“ veröffentlicht. Anschließend erschien am 15. April 2015 um 9:05 Uhr ein Beitrag mit dem Titel „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung [17]„, der seit dem 15. April 2015 um 20:10 Uhr auch in englischer Sprache abrufbar ist [18].
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Georg)