Jürgen Gottschling – Journalist – Grabengasse 9 – 69117 Heidelberg
Der Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Postfach 27 20
76104 Karlsruhe
Betr.: Strafanzeige wegen Landesverrats
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
ich erstatte Strafanzeige gegen mich selbst
wegen des Verdachts des Landesverrats gemäß §§ 94 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 2, 53 StGB.
Auf der Website von „Neue Rundschau“: www.rundschau-hd.de wurde heute von mir ein Beitrag veröffentlicht, in dem sich wortgleich Beiträge des Blogs netzpolitik.org („Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massenauswertung von Internetinhalten“ (Updates)“ und „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“) wiederfinden, deretwegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet haben.
Als Autor und im Impressum bin ich als der Verantwortliche benannt:
Jürgen Gottschling – Grabengasse 9 – 69117 Heidelberg
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gottschling
31. Juli 2015
02.Aug..2015, 01:00
Wir fühlen uns immer noch wie mitten in einem Sturm stehend, seitdem wir gestern über die Aufnahme von Ermittlungen wegen Verdachts auf Landesverrat gegen Andre Meister und mich berichtet haben. Die Solidaritätswelle ist atemberaubend. Wir haben immer gehofft, dass viele zu uns stehen, wenn wir angegriffen werden. Aber diese Solidarität aus allen Richtungen erschlägt uns fast. Vielen Dank dafür! Das hilft uns sehr und motiviert uns weiter zu machen, auch wenn wir realisieren mussten, dass man in Deutschland theoretisch für unsere Arbeit ins Gefängnis gehen könnte.
Markus Beckedal, Mitbegründer von „netzpolitik.org
02.Aug..2015, 13:08
FDP-Bundesparteichef Christian Lindner hat sich in der Affäre um die Ermittlungen rund um das Blog „Netzpolitik.org“ in der Öffentlichkeit für die Pressefreiheit ausgesprochen.
Er hat jedoch mit keinem Wort das Verhalten seines Parteimitgliedes Harald Range (Generalbundesanwalt) kritisiert. Range, der offensichtlich ohne juristisch ausreichende Gründe Ermittlungen aufnehmen wollte, ist inzwischen sogar durch Bundesjustizminister Heiko Maas öffentlich zurückgepfiffen worden.
Wenn Christian Lindner sich für die Pressefreiheit einsetzt, erwartet die Öffentlichkeit von ihm ein klares Wort zum Verhalten seines Parteifreundes. War Christian Lindner über die Schritte informiert? Will er die Pressefreiheit und gleichzeitig Harald Range schützen? Wenn die FDP weiterhin als Bürgerrechtspartei gelten will, muss Christian Lindner sich klar positionieren. Wir müssen die Freiheit der Presse für einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Demokratie halten dürfen.
Heinrich Hake
Diese Vorgänge müssen rückhaltlos aufgeklärt werden. Lieber Christian Lindner, wir halten Ihren Parteifreund Harald Range für nicht weiter tragbar.“
04.Aug..2015, 09:18
Was bleibt? Ein Behördenleiter hat die Folgen einer Anzeige nicht gesehen. Ein Generalbundesanwalt hat sich vergaloppiert, die Dimension einer Entscheidung nicht erkannt. Ungeschickt, ja ein grober Fehler. Ein Skandal, der die Republik in ihren Grundfesten erschüttert, ist das aber nicht. Sie haben das in der Überschrift erfreulicherweise ja bereits der LÄcherlichkeit preisgegeben. Genau das ist es!
06.Aug..2015, 23:50
In der aktuellen Diskussion über die Weisungsbefugnis des Bundesjustizministers gegenüber der Bundesanwaltschaft lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Abschaffung dieses Weisungsrechts ab. Einer solchen Abschaffung stehen verfassungsrechtliche Hindernisse entgegen. Die Staatsanwaltschaften bedürfen der parlamentarischen Kontrolle.
Gemäß der Gewaltenteilung ist die Staatsanwaltschaft der Exekutive zuzurechnen und nicht der Judikative. Als Bestandteil der Exekutive muss die Staatsanwaltschaft den Weisungen der Landesjustizverwaltung unterliegen. Dies folgt aus dem Grundsatz des demokratischen Rechtsstaates. Wir dürfen nicht vergessen, die Exekutive wird dabei durch das Parlament kontrolliert. Die Fachminister tragen die parlamentarische Verantwortung für ihre Ressourcen. Andernfalls nämlich droht eine nicht zu akzeptierende Demokratielücke.
Es muss jemand gegenüber dem Parlament die Verantwortung für Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft tragen. Und dies sind die Justizminister. Eine nicht weisungsgebundene Staatsanwaltschaft würde einen parlamentarisch nicht kontrollierten Teil der Exekutive darstellen. Dies ist dem System der parlamentarischen Demokratie fremd.
Eine Staatsanwaltschaft ist kein unabhängiges Gericht, sondern bedarf als Teil der Exekutive der Kontrolle. Andere Pläne würden zu einem Machtzuwachs bei gleichzeitigem Kontrollverlust führen.
Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins