Müssen Touristen künftig Franco Stella um Erlaubnis bitten, wenn sie ein Foto vom Berliner Stadtschloss auf Facebook (oder sonstwo posten wollen? In einem Report des Europaparlamentes zur anstehenden Urheberrechtsreform wird die Panoramafreiheit angegriffen – also das Recht, öffentliche Gebäude oder Kunst fotografieren und die Aufnahmen anschließend verwerten zu können, berichtet Torsten Kleinz auf Zeit digital: „‚Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte‘, heißt es in dem Text… Für Deutschland, Großbritannien und viele andere europäische Länder wäre dies ein erheblicher Rückschritt: Wer sich auf öffentlichem Grund befindet, hat hierzulande relativ freie Wahl, was er fotografiert und kann diese Bilder – auch gewerblich – publizieren.“ Der Fotograf Nico Trinkhaus hat schon eine Petition zur Rettung der Panoramafreiheit initiiert, die hier unterzeichnet werden kann.

Juni 2015 | Allgemein, Feuilleton, Junge Rundschau, Sapere aude | Kommentieren