Arbeit fürs "täglich Brot"

Arbeit fürs „täglich Brot“

Ein neues Gesetz gestattet die Arbeit ab dem zehnten Lebensjahr „unter außerordentlichen Umständen“. Sonst dürfen erst 14-Jährige arbeiten.Gerade hat die bolivianische Regierung Kinderarbeit ab 10 Jahren grundsätzlich erlaubt. Am Donnerstag (28. Mai) wurde ein Gesetz zum Schutz der Rechte der Kindheit erlassen, das „unter außerordentlichen Umständen“ die selbstständige Arbeit ab dem zehnten Lebensjahr erlaubt. Sonst dürfen erst 14-Jährige arbeiten.

Kindergewerkschafter sprechen sich für das neue Gesetz in Bolivien aus: Gegen ein pauschales Verbot jeglicher Kinderarbeit sprachen sich Vertreter der bolivianischen Kindergewerkschaft UNATsBO (Union der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens) und der Lateinamerikanischen Bewegung arbeitender Kinder und Jugendlicher (MOLACNATs) bei einer Fachtagung der Hilfsorganisationen Kindernothilfe und terre des hommes in Bonn aus. Sie bezogen sich dabei auf die Debatte um das vor knapp einem Jahr beschlossene und international umstrittene bolivianische Kinder- und Jugendgesetz, das im Sinne der arbeitenden Kinder kein generelles Verbot von Kinderarbeit vorsieht.

»Wir haben uns für dieses Gesetz stark gemacht und unsere Forderungen wurden aufgenommen. Wir wollen, dass der Staat uns vor Ausbeutung und gefährlicher Arbeit schützt. Und genauso wollen wir, dass Kinder arbeiten dürfen. Denn viele von uns arbeiten, um zur Schule zu gehen und die Familie zu unterstützen«, sagte die 17-jährige Lourdes Cruz Sánchez von UNATsBO.

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO wird bei ihrer Generalversammlung in der kommenden Woche beraten, ob das neue Gesetz mit internationalen Konventionen zur Kinderarbeit vereinbar ist.  Politisch umstritten ist, dass Bolivien unter bestimmten Bedingungen die Arbeit von Kindern ab zehn Jahren erlaubt. »Das Gesetz legt fest,  dass Gesundheit und Menschenwürde der Kinder nicht verletzt werden dürfen.  Gewalt und  Ausbeutung  von Kindern bleiben verboten. Aber nicht jede Arbeit ist künftig illegal«, sagte Antje Weber, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe.

Bolivien-erlaubt-Kinderarbeit-schon-mit-zehn-Jahren_ArtikelQuerterre des hommes und die  Kindernothilfe unterstützen die Bewegung arbeitender Kinder in Bolivien seit Jahren und begleiten die Umsetzung des Kinder- und Jugendgesetzes in Bolivien kritisch. »Wir sehen in dem neuen Gesetz eine Grundlage, die die Situation der Kinder anerkennt und zur Verbesserung ihrer Lebensumstände beitragen kann, denn es gibt Umsetzungsschritte vor und benennt Verantwortliche auf lokaler Ebene – also dort, wo die Probleme tatsächlich gelöst werden können«, sagte Barbara Küppers, Kinderrechtsexpertin  von terre des hommes. Entscheidend sei, dass die bolivianische Regierung genügend Mittel für die Umsetzung des Kinder- und Jugendgesetzes und zur Bekämpfung der Armut im Land bereit stelle und dabei ausreichend  internationale Unterstützung erfahre.

Jun 2015 | Allgemein, Junge Rundschau, Kirche & Bodenpersonal, Sapere aude | Kommentieren