Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Klage von „abgeordnetenwarch.de“ auf Offenlegung von Lobbykontakten der Bundestagsfraktionen in allen Punkten Recht gegeben. Jetzt muss das Parlament die Lobbyorganisationen nennen, die im Geheimverfahren einen Hausausweis zum Bundestag erhalten haben!Es ist skandalös, dass wir als Bürgerverein quasi gegen uns selbst klagen mussten – schließlich vertritt der Bundestag uns alle! Der heutige Richterspruch ist aber nur ein erster Schritt: Wir brauchen endlich ein verpflichtendes Lobbyregister mit Namen von Lobbyisten und dem Gesprächsgegenstand der Treffen mit Abgeordneten.
Der Bundestag sollte nun seine Blockadehaltung aufgeben und unverzüglich die Namen der Lobbyisten veröffentlichen, die Hausausweise besitzen. Das Urteil ist außerdem eine krachende Niederlage für CDU/CSU und SPD, die sich beharrlich geweigert haben, ihre Lobbykontakte freiwillig offenzulegen.
Der heutige Tag ist auch ein großer Erfolg für alle Unterstützerinnen und Unterstützer von abgeordnetenwatch.de, die uns in den letzten Wochen und Monaten den Rücken gestärkt haben. Doch vor uns liegt möglicherweise noch ein langer Weg, denn das Gericht hat Berufung zugelassen.