Also, wir wollen ja am heutigen Fronleichnams-Feiertag  Niemandes Seele verletzen,  noch und schon gar nicht am alleinseeligmachenden Glauben rütteln und nicht zuletzt war das zu tun ja zuzeiten um dreizehnhundert herum ja mit Fegefeuer bestraft worden; und,  es ist ja hierzulande (wo bitte bleibt da – auf der Strecke! – die Trennung von Staat und Kirche) auch noch und immer(fort?) strafbewert:
Strafgesetzbuch (StGB) § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Weil dem so ist, wollen wir das Geschehen um diesen Tag herum auch nicht kommentieren, sondern alles so wiedergeben, wie das katholischerseits unter uns im Heute Lebenden und gläubigen Gläubigen noch immer unters Volk gebracht wird. Jedoch – das möchten wir dezidiert betonen – übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass, falls Sie beim Lesen sich „in Gedanken“ etwa der Häresie (siehe) schuldig machen, dann möglicherweise exkomuniziert werden. Die Gedanken nämlich, die sind unter Umständen ja immer noch nicht ausschließlich frei, sondern, nach dem Buch der Bücher jedenfalls dann doch so frei nun auch wieder nicht: „Du sollst Dir kein Bildnis machen“   – das sei Ihnen wörtlich beim Lesen des Folgenden mit auf den Weg gegeben:

„Und Gott redete alle diese Worte: Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht!“ – (Ex 20,1-5) Alsdann, seien Sie gewappnet:

Ökumenisches Heiligenlexikon

Fronleichnam
ge­bo­te­ner Fei­er­tag (= Tag mit Sonn­tags­pflicht)
Fest I. Klas­se

Francesco Trevisani: Das Blutwunder von Bolsena, 1704

Francesco Trevisani: Das Blutwunder von Bolsena, 1704

Das Fest Fron­leich­nam wurde zu­nächst 1246 in der Diö­ze­se Lüt­tich (Liège) ein­ge­führt auf Grund der Vi­sio­nen, die Ju­lia­na von Mont Cor­nil­lon seit 1209 hatte. 1264 führ­te Papst Urban IV., der zuvor Erz­dia­kon in Lüt­tich (Liège) war, die­ses Fest – auch in der Folge des Blut­wun­ders von Bol­se­na – für die ge­sam­te rö­misch-ka­tho­li­sche Kir­che ein. 1317 legte Papst Jo­han­nes XXII. den Don­ners­tag als Fest­tag fest.

Seine Be­liebt­heit ver­dankt die­ser Fest­tag vor allem der reich ge­schmück­ten Pro­zes­si­on, bei der die Ele­men­te der Eu­cha­ris­tie durch die Stra­ßen ge­tra­gen wer­den. 1277 ist eine sol­che Pro­zes­si­on in Köln be­zeugt. Wich­tig wurde das Fest und die Pro­zes­si­on erst nach dem Kon­zil von Tri­ent als eine an­ti­pro­tes­tan­ti­sche De­mons­tra­ti­on der ka­tho­li­schen Auf­fas­sung, dass al­lein die rö­misch-ka­tho­li­sche Kir­che die Ver­fü­gung über die Eu­cha­ris­tie habe. Der Pries­ter trägt bei der Pro­zes­si­on hoch er­ho­ben die Mons­tranz, die Ge­mein­de geht hin­ter­her. An vier im Frei­en auf­ge­bau­ten Al­tä­ren wer­den Für­bit­ten ge­be­tet und gibt der Pries­ter sei­nen Segen.

Die ka­tho­li­sche Kir­che ge­währt voll­kom­me­nen Ab­lass für das an­däch­ti­ge Beten des Tan­tum ergo, der bei­den letz­ten Stro­phen des Hym­nus Pange lin­gua von Tho­mas von Aquin (GL 541):

Tan­tum ergo sa­cra­men­tum Ve­neremur cer­nui …
Et an­ti­quum do­cu­men­tum
Lasst uns tief­ge­beugt ver­eh­ren – dies erhab’ne Sa­kra­ment, und der Brauch der alten Leh­ren weich‘ dem neuen Tes­ta­ment.
From­mer Glau­be wird ge­wäh­ren, was der Sinn hier nicht er­kennt.

Gott dem Vater, Gott dem Sohne, Gott dem Geis­te be­ne­deit, singt hin­auf zum Him­mels­thro­ne Ehre, Preis und Herr­lich­keit.
Und in an­dachts­vol­lem Tone, sei ihm Lob und Dank ge­weiht!

Bau­ern­re­geln: Wie­viel Tage vor Fron­leich­nam Regen, so­viel Tage hin­ter­her.

Die Bulle zur Ein­füh­rung des Fron­leich­nams­fes­tes von Papst Urban IV. gibt es on­line auf der Seite ewi­ge-an­be­tung.de.

Fron­leich­nam ist in ganz Deutsch­land Fei­er­tag; ge­setz­li­cher Fei­er­tag mit Ar­beits­ru­he aber nur in Ba­den-Würt­tem­berg, Bay­ern, Hes­sen, Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz, im Saar­land, in Sach­sen nur in den vom In­nen­mi­nis­te­ri­um durch Rechts­ver­ord­nung be­stimm­ten Ge­mein­den im Land­kreis Baut­zen und im West­lau­sitz­kreis, in Thü­rin­gen bis zum Er­lass einer Rechts­ver­ord­nung des In­nen­mi­nis­te­ri­ums in den­je­ni­gen Tei­len Thü­rin­gens, in denen er 1994 als ge­setz­li­cher Fei­er­tag be­gan­gen wurde.

Bis hierher (und nicht weiter) – nebst Bild ohne zutun und ablassen aus (für alle, dies nicht glauben, hier finden Sie es im Original): „Ökumensiches Heiligen Lexikon“

Jun 2015 | Allgemein, Feuilleton, Gesundheit, Zeitgeschehen | Kommentieren