26. Mai 2015
„ZdK-Präsident Alois Glück zur aktuellen Debatte um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner
Zu der Debatte um das Referendum in Irland erklärt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück“:
„Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat in seiner jüngsten Erklärung aus Anlass der Familiensynode die anhaltende Bedeutung und den besonderen Stellenwert der Ehe bekräftigt. Zugleich hat es sich dafür ausgesprochen anzuerkennen, dass auch in Lebenspartnerschaften Werte wie in einer Ehe verwirklicht werden, auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
In der Stellungnahme des ZdK zur ersten Umfrage anlässlich der Familiensynode in Rom wurde aber darüber hinaus darauf verwiesen, dass dies aber nicht eine Gleichsetzung von Ehe und Lebenspartnerschaft und eine Öffnung des Rechtsinstituts Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften bedeute. Dann würde verkannt, dass es mindestens den einen fundamentalen Unterschied gebe: nur die Verbindung von Mann und Frau habe aus sich heraus generatives Potenzial.
Ich selbst habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass ich in der gegenwärtigen Regelung in Deutschland keine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sehe. Die notwendigen, der wechselseitig wahrgenommenen Verantwortung und Unterstützung der Partner entsprechenden rechtlichen Regelungen sind nach meiner Überzeugung in der jetzigen Gesetzeslage gegeben. Die Ehe zwischen Mann und Frau aber hat im Hinblick auf Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft unbestreitbar eine besondere Bedeutung. Dies festzustellen ist“ (bedankt Euch mal brav, Mädels) „keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften.“
27.Mai.2015, 14:22
„Die Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur umfassenden Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Diese rechtliche Gleichstellung muss und wird weiter gehen. Wir sind noch nicht am Ziel. Bestehende Diskriminierungen müssen beendet werden.“
In vielen Vorschriften, vor allem solchen des Zivil- und Verfahrensrecht, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft noch immer unterschiedlich behandelt, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich ist. Durch die Neuregelungen wird nunmehr in 30 dieser Vorschriften die Lebenspartnerschaft der Ehe durch überwiegend redaktionelle Änderungen gleichgestellt. Und gleichzeitig werden zudem noch unterbliebene Anpassungen des Bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen zur Adoption von Kindern von 2008 angepasst sowie weitere notwendige Änderungen vorgenommen.
Neu eingeführt wird die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen. Die Behörden einiger Staaten verlangen eine Bescheinigung einer deutschen Behörde, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
BM Justiz Heiko Maas