Der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof, 70, sieht in den voraussichtlichen Milliardenmehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag eine einmalige Chance und fordert: ARD und ZDF sollen komplett werbefrei werden.
„Wir bleiben bei 17,98 Euro, nutzen aber das Geld, um die Werbung zurückzunehmen. Die Mehreinnahmen werden nicht reichen, um die Werbung ganz abzuschaffen. Aber es besteht die Möglichkeit, die ungute Abhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Einfluss der Privatwirtschaft zu lockern“, so Kirchhof im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe). Und er geht noch weiter: „Es soll letztlich auf einen kompletten Verzicht hinauslaufen.“
Hintergründe: Der Staats- und Steuerrechtler Kirchhof bezeichnete die Haushaltsabgabe als Gutachter für ARD, ZDF und Deutschlandradio als verfassungsgemäß. Der Professor aus Heidelberg gilt als Vordenker der Reform.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat jüngst vorgeschlagen, den Rundfunkbeitrag ab 2015 um 73 Cent zu senken. Die KEF rechnete vor, dass durch den neuen Rundfunkbeitrag zwischen 2013 und 2016 wohl etwa 1,146 Milliarden Euro mehr eingenommen werden könnten, als ARD, ZDF und Deutschlandradio zustünden. Die Hälfte dieses Betrages solle in die Senkung der Gebühren gepumpt werden. Entscheiden müssen letztendlich die Ministerpräsidenten der Bundesländer.
Bereits Anfang Dezember erklärte Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich, der Rundfunkbeitrag könne „bis zu einem Euro“ sinken. Zuletz sprachen sich auch NDR-Intendant Lutz Marmor und sein WDR-Kollege Tom Buhrow für eine Gebührensenkung aus. Anders der hr: Der Verwaltungsrat des Senders sowie Intendant Helmut Reitze befürworten ein Sperrkonto, auf dem die möglichen Mehreinnahmen eingefroren werden. Erst Ende 2016 soll über die Verwendung des Geldes entschieden werden.
ARD, ZDF und Deutschlandradio gehen derzeit von Mehreinnahmen in Höhe von 800 Mio Euro aus.
23.Jan..2014, 17:45
Wir zahlen keine Rundfunkbeitrag.
„Wir“ meint eigentlich die, die noch nachdenken und lesen und schreiben können.
Es gibt dafür mindestens zwei Gründe.
1) Diese Zwangsabgabe ist verfassungswidrig.
2) Die Programme sind verfassungswidrig weil sie den Auftrag des Gesetzgebers, die Öffentlichkeit objektiv zu informieren, nicht erfüllen.
Beides lässt sich zweifelsfrei beweisen.
Zum Punkt 1 besuchen Sie bitte einschlägigen wissenschaftliche Arbeiten (google hilft) und lassen Sie sich nicht davon iritieren, dass die Herausgeber dieser Beitragsordnung angeblich solche Gesetze erlassen können.
Gesetze und Verordnungen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, können von niemandem erlassen werden. Sie sind ohne richterliches Urteil formal rechtswidrig.
Zum 2. Punkt lässt sich vieles schreiben. Es ist aber nur nötig an einem Beispiel zu zeigen, dass wir NICHT informiert werden, und zwar systematisch, sondern nur mit Industriefutter versorgt werden, das irgendjemandem passt.
Dieses Beispiel ist die Tatsache, dass wir bis heute über die Hintergründe des 11. September 2001 belogen werden.
Obwohl wissenschaftlich längst ausgeschlossen ist, dass es sich um Terroranschläge islamischer Terroristen handeln konnte, wird dieses Märchen weiterhin in allen „öffentlichen Programmen“ weiterproduziert – nach 12 Jahren!
Diese Art der Des-Information verstößt gegen den Auftrag des Grundgesetzes.