Vor neun Jahren hat Magnus Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Seit seiner Verurteilung klagt sich der 35-Jährige durch alle Instanzen.
Morgen soll ein weiteres Urteil im Fall Gäfgen (und Daschner) fallen. Der 35-Jährige will vom Land Hessen 10.000 Euro Schmerzensgeld. Denn nach seiner Festnahme damals sei ihm während des Polizeiverhörs Folter angedroht worden. Der Fall wird vor dem Frankfurter Landgericht verhandelt.
Der studierte Jurist hatte den elfjährigen Jubngen am 27. September 2002 entführt und in seiner Wohnung erstickt. Der Täter wurde zwar bei der Lösegeldübergabe festgenommen, verriet aber nichts über den Aufenthaltsort des Jungen. Im Gegenteil, er brachte angebliche Komplizen ins Spiel und lockte die Ermittler auf falsche Fährten.
Damals gingen die Polizisten davon aus, der Jakob von Metzler lebe noch und schwebe in höchster Gefahr. Um den Jungen zu retten, drohte der Vernehmungsbeamte Magnus Gäfgen schwere körperliche Gewalt an. Daraufhin führte dieser die Polizei zur Leiche des Jungen.
Schon während des Mordprozesses vor dem Frankfurter Landgericht 2003 drohte sein damaliger Anwalt mit einer Verfassungsbeschwerde. «Sollte Karlsruhe mir recht geben, ist Magnus in drei Jahren frei und hat Anspruch auf Haftentschädigung», wird der Jurist in einem «Focus»-Interview zitiert. So weit kam es indes nicht, Gäfgen sitzt weiter in Haft.
Der verurteilte Mörder will die Wiederaufnahme seines Verfahrens
Das Frankfurter Landgericht hatte 2003 betont, dass die unter Gewaltandrohung erlangte Aussage Gäfgens im Prozess nicht verwertet wird. Doch der 35-jährige Jurastudent wiederholte vor Gericht unter Tränen sein Geständnis, äußerte in seinem Schlusswort tiefes Bedauern. Es half ihm alles nichts: Die Kammer verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Aber der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte gegen das auch für Schwerverbrecher geltende absolute Folterverbot verstoßen, denn auch deren Androhung ist rechtswidrig. Deshalb gibt es nicht nur einen Mordfall von Metzler, sondern auch einen Fall Gäfgen.