Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung.
Bundesverfassungsgericht, Spiegel-Urteil vom 5. August 1966
Die vorstehenden vier Sätze sind mittlerweile 44 Jahre alt. Dennoch beinhalten sie eigentlich alle Antworten auf die Fragen, die sich uns Deutschen in der WikiLeaks-Debatte stellen.
Eine Frage wäre zum Beispiel, warum deutsche Politiker trotz der Steilvorlagen aus den USA merkwürdig zurückhaltend darin sind, die Redakteure des Spiegel, welche die US-Diplomatendepeschen dem deutschen Publikum näherbringen, in die Nähe des Cyber-Terrorismus oder Landesverrats zu rücken.
Ganz einfach, weil sie wissen, dass sich jeder, der es nach Franz-Josef Strauß erneut versuchte, eine blutige Nase geholt hat. Zuletzt waren das jene Ermittler, welche die Cicero-Redaktion filzten, weil sie so auf die Spur eines Maulwurfs beim Bundeskriminalamt kommen wollten. Beihilfe zum Geheimnisverrat wurde den Cicero-Journalisten vorgeworfen. Ein übles Konstrukt schon deswegen, weil Geheimnisverrat nur ein Staatsdiener begehen kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht dann auch in einer erneuten Grundsatzentscheidung zur Pressefreiheit sehr schmerzlich für die Verantwortlichen seziert.
Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Presseangehörigen unzulässig sind, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (Cicero-Urteil vom 27. Februar 2007).
Das sind Marksteine.
Aber darüber hinaus findet sich von der Spiegel-Affäre bis Cicero in allen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema die klare Ansage, dass die Presse sich gerade auch auf Informationen stützen darf, denen vordergründig der Makel des Illegalen anhaftet. Es gibt schlicht kein Berichterstattungsverbot über zugespielte Papiere aus Ministerien, Fraktionen, Geheimdiensten oder Polizeibehörden, mögen diese auch doppelt und dreifach als “vetraulich” oder sogar “geheim” gestempelt sein.
Aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich zu lesen, dass die Presse ihrer Rolle als 4. Gewalt überhaupt nur dann gerecht wird, wenn sie nicht nur Pressemitteilungen aus Politik, Verwaltung und Gerichten abnudelt. Nein, sie kann und soll den anderen Gewalten auf die Füße treten, indem sie gerade Informationslecks nutzt, um auch die unbequemen Dinge ans Licht zu bringen. Damit erst befriedigt die Presse den Anspruch des Bürgers auf “umfassende Information”, und zwar über den wahren Zustand der Gesellschaft, in der er lebt. Die Pressefreiheit umfasst auch die gesamte Verwertungskette. Informanten- und Quellenschutz sind deshalb keine Phrasen aus Agentenfilmen, sondern handfeste juristische Realität.
So wie niemand die Redakteure des Spiegel für ihre “Enthüllungen” einbuchten kann, so wenig könnte man es in Deutschland mit den Machern von WikiLeaks machen.
Die einzige Unsicherheit wäre die Frage, ob WikiLeaks wirklich “Presse” ist. Daran besteht für uns aber kein Zweifel. Zwar beschränkt sich die Tätigkeit von WikiLeaks auf die Dokumentation. Aber gerade die Dokumentation ist doch eine der Kernaufgaben des Journalismus. Zudem ändern sich die Zeiten. Das Internet ermöglicht nun mal erst einen ganz neuen Journalismus durch Fakten. Denn hier gibt es anders als bei Printmedien keine Obergrenzen für die Informationsmengen und auch keine Begrenzung des Publikums. WikiLeaks hat das als erstes begriffen, es kongenial umgesetzt und sich so wahrscheinlich zum weltweit derzeit meistbeachteten und vermutlich auch wichtigsten Medium überhaupt gemacht.
Die Reaktion der Politik spricht ja ohnehin für sich.
Das Land, aus dem die Botschaftsdepeschen stammen, ist dummerweise an sich auch noch Hort der nahezu unbegrenzten Meinungsfreiheit. Aber statt hierauf stolz zu sein, die Sache entsprechend sportlich zu nehmen und allenfalls im Stillen mit den Zähnen zu knirschen, fordern US-Politiker und sogar Zeitungsjournalisten offen den Tod des Frontrunners Julian Assange, die Einstufung von WikiLeaks als terroristische Organisation und ein Gesetz, das kurz mal jedes Whistleblowing zum Nachteil der USA unter drastische Strafen stellt.
Überdies dürfte auch erst staatlicher Druck dazu geführt haben, dass Privatunternehmen wie Amazon, PayPal, Mastercard und jetzt auch Visa WikiLeaks den Speicherplatz entziehen und Zahlungswege austrocknen. Was wegen der noch geltenden Meinungsfreiheit wahrscheinlich kein US-Gericht abgesegnet hätte, wird so über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen durchgesetzt. Dieses nicht mal ernsthaft kaschierte Foul Play dürfte die USA langfristig wahrscheinlich mehr Sympathie kosten, als sie durch die ohnehin nicht mehr zu stoppenden Botschaftsdepeschen jemals verlieren konnten.
Wenn es noch munter weiter geht, könnten sich vielleicht sogar dramatische Visionen erfüllen. Zum Beispiel jene, wonach WikiLeaks der Auslöser eines Krieges sein könnte, der auf dem Schlachtfeld Internet ausgetragen wird. Auf der einen Seite die Front von Regierungen und Unternehmen, welche den Kontrollverlust über das Internet rückgängig machen wollen. Auf der anderen Seite ihre eigenen Bürger, die sich das nicht gefallen lassen und ihrerseits zu den Waffen greifen – Tastatur, Technikverstand, Datenleitungen und Speicherplatz.
Der Aufruf WikiLeaks, die Seite auf möglichst vielen Rechnern gleichzeitig verfügbar zu machen, könnte als erste echte Mobilmachung auf der nichtstaatlichen Seite dieses Konflikts in die Geschichte eingehen. Die Frage nach den Risiken der Fußsoldaten in diesem Fall ist aus unserer Sicht einfach zu beantworten. Es gibt keine nennenswerten, sofern man damit leben kann, vielleicht kein Visum mehr für die USA zu bekömmen.
Mancherorts wird ja sogar geraunt, wer WikiLeaks hilft, könne sich möglicherweise strafbar machen, weil er Staatsgeheimnisse verrät oder gar Landesverrat begeht. Hier hilft noch mal ein Blick zurück. Auch der Spiegel zitierte in seinem historischen Titel “Bedingt abwehrbereit” aus regierungsinternen Dokumenten. Die Verfassungsrichter diskutierten zwar die Möglichkeit, dass hierdurch die äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet wurde, sie sahen aber schon gar keinen Vorsatz bei Rudolf Augstein und seinen Redakteuren in Richtung eines Landesverrats.
So dürfte es auch bei den WikiLeaks-Dokumenten sein. Es geht den Beteiligten vorrangig um die Aufdeckung von Missständen und (unbekannten) politischen Mechanismen, nicht aber darum, der Sicherheit eines Staates einen schweren Nachteil zuzufügen. Wobei noch dazu zu sagen ist, dass die Stoßrichtung der einschlägigen Strafvorschriften auf Handlungen zum Nachteil Deutschlands geht. Die USA oder Frankreich werden allenfalls über die internationale Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts erfasst. Dafür bedarf es schon einiger juristischer Klimmzüge. Cicero lässt grüßen.
Ein Staatsgeheimnis ist auch nur so lange ein Staatsgeheimnis, wie es geheim ist. Bereits veröffentlichte Informationen sind deshalb kein Geheimnis mehr. Außerdem stellt sich die Frage, ob jemand, der Serverplatz zur Verfügung stellt, sich die Inhalte des Nutzers überhaupt zu eigen macht und persönlich dafür haftet. Nach deutschem Recht wird man durch Beherbergung fremder Daten Provider. Als solcher haftet man zunächst mal ebensowenig für die Inhalte seines “Kunden” wie der kommerzielle Provider, bei dem der Server angemietet ist.
In diesem Zusammenhang darf man durchaus den Hut vor jenen deutschen Providern ziehen, die nicht den Weg von Amazon, Paypal, Mastercard und Visa gehen. Etliche Provider haben heute ausdrücklich erklärt, dass sie Kunden nicht deshalb den Vertrag kündigen werden, weil diese WikiLeaks unterstützen. Danke dafür, Sie können also auch künftig die Rundschau lesen.
Wer sich das Providerprivileg nicht selbst verhageln möchte, sollte seinem “Gast” möglichst freie Hand auf dem Server geben. Wer dagegen eigenständig entscheidet, welche Inhalte der “Gast” auf dem Server ablegen darf, macht sich durch Prüfung und Freigabe dessen Inhalte zu eigen. Das führt dann entsprechend schnell zu eigener Haftung.
Bleibt als Unsicherheitsfaktor noch das Urheberrecht. Zumindest fürs nicht betroffene Publikum wäre es natürlich eine reizvolle Vorstellung, dass Hillary Clinton am Landgericht Hamburg klagt. Es dürften aber noch erhebliche Rückschläge für die US-Administration nötig sein, bevor sie sich auf dieses glatte Terrain begibt. Rutschgefahr deshalb, weil Behördendokumente in den USA und Deutschland urheberrechtlich viel weniger geschützt sind, als, sagen wir, das Drehbuch für die Fernsehserie “24″.
Das ist kein Aufruf, in den Krieg zu ziehen. Aber auch keine Warnung davor. Kriegen wir also und, nachdem viele Nutzer den Weg nicht mehr auf die Seite finden – weil sie die kryptische IP-Nummer von WikiLeaks nicht kennen: Hier kommen Sie rein 213.251.145.96)
09.Dez..2010, 15:52
Dieses nicht mal ernsthaft kaschierte Foul Play dürfte die USA langfristig wahrscheinlich mehr Sympathie kosten, als sie durch die ohnehin nicht mehr zu stoppenden Botschaftsdepeschen jemals verlieren konnte.
Ich gehe davon aus, dass ganz bewusst diese eher harmlose Themen genutzt wurden, um groß Furore zu machen. Die früheren Veröffentlichungen über die Kriege in Irak und Afghanistan waren in meinen Augen deutlich gravierender und da hat man auch weitgehend schön den Mund gehalten und allenfalls ein wenig gegrummelt — um dem eben nicht noch zusätzliche Publicity zu verschaffen.
Aber jetzt, bei so einer Lapalie, kann man mal so richtig auf die Pauke hauen, entrüstet tun und sich mit aller Kraft bemühen, zukünftige, weit unangenehmere Veröffentlichungen so zu vermeiden.
Also ich glaube dieser Beitrag ist eine ordentliche Klick-Orgie auf den Flattr-Button wert!!
09.Dez..2010, 15:57
Es ist aber doch dem demokratischen Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Was tun?
09.Dez..2010, 16:05
„The basis of our government being the opinion of the people, the very first object should be to keep that right; and were it left to me to decide whether we should have a government without newspapers, or newspapers without a government, I should not hesitate a moment to prefer the latter“.
– Thomas Jefferson, Letter to Col. Edward Carrington, January 16, 1787
Ich denke man kann durchaus unbestritten sagen, daß Thomas Jefferson der Hauptautor der Unabhängigkeitserklärung der United States of America war!
Ein weiterer Kopf dieser Unabhängigkeitserklärung war Benjamin Franklin, auf den folgendes Zitat zurückgehen soll. Auch wenn sich die Geister diesbzgl. streiten, es passt auch unabhängig der „Urheberfrage“ zu ihm:
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren“!
09.Dez..2010, 16:09
Das Internet lebt von Beiträgen wie diesem: Personen, die Stellung beziehen und Sachverhalte kompetent und nachvollziehbar darlegen. Gratulation und Danke!
09.Dez..2010, 17:49
Schon lustig, hier zu sehen wie die Trollgemeinde sich hier ins Zeug legt. Da hat der Spiegel mal wieder ordentlich die Republik eingeheizt und die gelangweilte Masse verlässt Facebook für 10 Minuten und hetzt danach gegen die bösen Politiker. Und morgen gibt’s nach dem Saufen auf der Stuttgart 21 Demo wieder McDoof Burger mit Coke.
09.Dez..2010, 17:53
Der Einzige Troll den ich hier sehe sind Sie!
09.Dez..2010, 21:33
Erschreckend ist, wie internationale Unternehmen und Behörden gegen Wikileaks und Assange vorgehen. Ich neige normalerweise nicht zur Paranoia – hier bin ich aber ziemlich davon überzeugt, dass nicht nur Briten und Schweden gerade heftig krumme Dinger drehen. Das stinkt nach Verschwörung, aber gewaltig.
Danke für den Hinweis auf die „Spiegel-Affäre“, aus der die Bundesrepublik offensichtlich gelernt hat.
Watergate & Co. scheinen dagegen in den USA im Schatten des 11.9. keine große Bedeutung mehr zu haben. Dabei gehörten die Gründungsväter der USA quasi zur 1. Generation der Aufklärung. Aber die Vernunft schien danach auf der Strecke geblieben zu sein, als das Gold im Wilden Westen lockte. Angst und Gier statt Vernunft scheinen seither breite Teile der US-Amerikaner zu beherrschen.
09.Dez..2010, 21:48
Nach den ganzen Lobeshymnen hier, wage ich auch mal ein kritisches Wort.
Der von Ihnen zu Recht als unsicherere Frage erkannter ist der des Schutzbereichs der Pressefreiheit
Als einziges Argument nennen Sie, dass Dokumentation eine Kernaufgabe des Journalismus sei. Dass sich Wikileaks auf die Pressefreiheit berufen kann, erscheint mir aber sehr zweifelhaft. Jetzt einmal ganz davon abgesehen, dass die gängige Definition (periodisch erscheinende Druckerzeugnisse) tatsächlich in Zeiten des Internets ausgeweitet werden muss, fehlt es bei Wikileaks aber an weiteren Punkten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als konstitutiv für Presse anzusehen sind. Als da wären: eigene, mitgeteilte Meinung und orientierende Kraft. An beidem mangelt es bei wikileaks. Auch fehlt es soweit ich das sehe an einem, der sich als Verantwortlicher für das niedergeschriebene bekennt. Diese Punkte könnten dafür sprechen, dass es sich bei Wikileaks eher um Informanten handelt, die die sich auf Pressefreiheit berufen Dürfenden nicht preisgeben müssten; aber eben nicht selbst Presse!
MfG
MK
17.Dez..2010, 08:18
WikiLeaks-Enthüllungen: ROG verurteilt Zensur nach Veröffentlichung von
US-Depeschen
16.12.2010 – Mehrere Regierungen haben Webseiten und Medien nach Enthüllung
der US-Botschaftsdepeschen durch WikiLeaks zensiert. Reporter ohne Grenzen
(ROG) kritisiert die staatlichen Maßnahmen, den Zugang zu WikiLeaks-Seiten
zu sperren und Ausgaben von Printmedien mit Berichten über die Dokumente zu
verbieten. Die Zensurmaßnahmen sind ROG zufolge „unverhältnismäßig“ und
„verletzen das Recht auf Informationsfreiheit“. Die US-Luftwaffe und die
Regierung versuchen, Soldaten und Mitarbeiter daran zu hindern, auf die
diplomatischen Dokumente und einschlägigen Medienberichte zuzugreifen. Die
chinesische und thailändische Regierung ließen den Zugang zu den
Internetseiten der Enthüllungsplattform blockieren. In Marokko wurden
mehrere Zeitungsausgaben verboten.
Mit Online-Sperrungen will die US-amerikanische Luftwaffe Soldaten und
Angestellte der Armee daran hindern, die veröffentlichten Dokumente des
Außenministeriums einzusehen. Nach Informationen des „Wall Street Journal“
ließ die Air Force den Zugang zu mindestens 25 Internetseiten von Medien und
Blogs blockieren. Damit sind unter anderem die Online-Ausgaben von Zeitungen
und Zeitschriften wie „The Guardian“, „Le Monde“, „Der Spiegel“ und „El
Pais“ ohne Sondergenehmigung nicht mehr von Computern des Militärs aus
zugänglich.
Zuvor hatte am 3. Dezember das Weiße Haus die Bundesbehörden angewiesen,
Beschäftigten nicht ohne Genehmigung den Zugriff auf die Dokumente von
Arbeitscomputern aus zu erlauben. Wenige Stunden später ließ die
Kongressbibliothek (Library of Congress) den Zugang zu WikiLeaks von ihren
Computern aus sperren.
„Die Zensurmaßnahmen sind eine unverhältnismäßige und gefährliche Antwort
und verletzen das Recht auf Informationsfreiheit“, so ROG. Mit ihren
Zensurmaßnahmen gerieten die USA in die Nähe von autoritären Staaten wie
China, wo Seitensperrungen Alltag sind.
In Ländern mit starker Online-Überwachung wie China oder Thailand sind die
Internetseiten von WikiLeaks seit Veröffentlichung der Geheimdokumente nicht
mehr erreichbar. Pakistan hat Seiten der Internet-Plattform blockieren
lassen, die Dokumente zu dem südasiatischen Land enthalten.
In Marokko wurden Zeitungen zensiert, die über die
WikiLeaks-Veröffentlichungen berichtet hatten. Die Behörden stoppten die
Verteilung und den Vertrieb der Ausgabe der französischen Tageszeitung „Le
Monde“ vom 12. Dezember. Anfang Dezember wurde bereits die Verbreitung von
Ausgaben der spanischen Tageszeitung „El País“ sowie der arabisch-sprachigen
Zeitung „Al-Quds Al-Arabi“ unterbunden. Alle genannten Blätter bezogen sich
auf eine Depesche des US-Konsulats in Casablanca zu vermeintlichen
Korruptionsversuchen durch Anhänger von König Mohammed IV., insbesondere in
Verbindung mit Grundstücksgeschäften.
Das Verbot der Zeitungsausgaben wurde offiziellen Angaben zufolge auf
Grundlage eines Artikels im Pressegesetz erlassen. Der Artikel schreibe das
Recht des Kommunikationsministeriums fest, jede Publikation zu verbieten,
deren Inhalte eine Beeinträchtigung der Religion, territorialen Integrität
und der Monarchie darstellten, sagte ein Vertreter des marokkanischen
Kommunikationsministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
presse@reporter-ohne-grenzen.de
18.Dez..2010, 17:45
Schon vor Jahren habe ich auf diesen Nachrichtendienst hingewiesen. Die Idee ist, Informationen für Jedermann frei zugängig zu machen. WikiLeaks brachte dann auch den Beweis, dass US Soldaten Zivilisten angreifen und dabei 2 Journalisten erschossen haben. Auf YouTube zu sehen unter: http://www.youtube.com/watch?v=NqGJBapVPPs
Beim österreichischen Standard finden Sie unter Hinweis auf den Film: „Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z.B. APA und Reuters) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung“ WikiLeaks erbrachte den Beweis, dass US Militär und US Politiker die Bürger belügen. Und schließlich was die US Diplomaten wirklich von uns halten.
Nun schlägt die Weltmacht USA zurück, da sie WikiLeaks als Bedrohung empfindet, und spricht von Diebstahl vertraulicher Dokumente. Dabei unterdrückt sie die Wahrscheinlichkeit, dass diese Dokumente WikiLeaks zugespielt wurden. Denn 2.5 Millionen US Beamte und Soldaten haben Zugriff auf die geheime US Regierungs-Datenbank SIPRNet. Auch im Fall von des 23 jährigen Bradley Manning der als Sicherheitsspezialist im Irak im Einsatz war, war es so. Er kopierte die Daten auf eine CD nahm sie mit nach Hause und sandte sie an WikiLeaks. Er wurde vergangenen Juli wegen Geheimnisverrat zu einer Haftstrafe von 52 Jahren verurteilt.
Welches Gesetz hat WikiLeaks nun gebrochen, dass Amazon, Paypal, VISA ect. ihre Leistungen einstellen und WikiLeaks von einem Tag auf den anderen von seinen Geldquelle abschneidet? Ist in diesem Fall Notwehr erlaubt?
Jetzt kommt ein vom Oberstaatsanwalt in Schweden eingestelltes Verfahren gerade recht. Sollen wir annehmen dass Schweden kein souveräner Staat mehr ist und nach der Pfeife der USA tanzen muss? Sollen wir annehmen dass sich schwedische Staatsanwälte US- Anordnungen fügen müssen?
Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass es sich bei der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht um einen Zufall handelt.
Und welchen Verbrechens wird der Gründer von WikiLeaks beschuldigt? Vergewaltigung. Nun auf den ersten Blick ein Verbrechen, das verfolgt werden muss. Aus der Presse erfahre ich aber, dass er mit zwei Schwedinnen zu unterschiedlichen Zeiten sexuell verkehrt haben soll. Die Frauen wurden dazu nicht gezwungen sondern taten es freiwillig. Allerdings haben sie später von einander erfahren und haben sich nachträglich darüber Gedanken gemacht, dass Julian Assange kein Kondom verwendete. Deshalb gingen beide zur Polizei und verlangten, dass Assange einen Gesundheitsnachweis erbringen soll, was er ablehnte. Sex ohne Kondom soll in Schweden jedoch als Vergewaltigung ausgelegt werden.
Wenn das die Wahrheit und keine Presseente ist, bestätigt sich meine Meinung, nämlich in jeden Staat nur einen Servicebetrieb zu sehen und in jenen Staat zu leben, dessen Serviceleistungen den eigenen Lebensgewohnheiten am nächsten kommt.
Wenn Sie gerne Haschisch rauchen leben Sie doch in Holland. Wenn Sie nicht gerne Steuern bezahlen so ziehen Sie in ein Südamerikanisches Land, in dem Auslandseinkünfte nicht besteuert werden. Wenn Sie Alkohol so richtig hassen, gehen Sie in ein arabisches Land und wenn Sex für Sie sehr wichtig ist, könnten Sie Thailand bevorzugen. In diesem Land hätte Assange diese Probleme nicht gehabt, wenn man Thailand auch eine gewisse US-Hörigkeit nicht absprechen kann.
RH