Zwar verlautbart Bundeskanzlerin Merkel: „Rettungspaket schützt Geld der Menschen“ – aber: Der beispiellose EU-Rettungsschirm für den angeschlagenen Euro stößt nicht überall auf Zustimmung.

Der milliardenschwere Rettungsschirm für finanzschwache Euro-Länder verstößt nach einem Experten-Gutachten sowohl gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch gegen EU-Recht.

In der Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) wirft Autor Thiemo Jeck der Politik zudem vor, die Öffentlichkeit über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht zu haben. «Entgegen den Verlautbarungen in der Öffentlichkeit ist der finanzielle Beistand der EU weder auf 60 Milliarden Euro noch auf drei Jahre beschränkt», heißt es in der Studie, die der dpa vorliegt und aus der die «Welt» gerade vorab zitierte.

Die Studie gibt Skeptikern der Euro-Hilfe Rückendeckung. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen anhängig. Die Bundesregierung wies einige der Vorwürfe der Studie zurück.

Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsschirm beschlossen. Als erste Notfall-Hilfen können 60 Milliarden Euro der EU-Kommission sofort fließen.

Reicht das Geld nicht, leisten die Euro-Staaten Kreditgarantien von bis zu 440 Milliarden Euro. Dritter Teil sind Hilfen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von bis zu 250 Milliarden Euro.

Das Finanzministerium stellte klar, anders als in der Studie bemängelt, sei die zeitliche Begrenzung der europäischen Hilfen vertraglich klar fixiert. Die Mittel könnten nur bis 30. Juni 2013 beantragt werden. Danach würden keine neuen Finanzierungsprogramme zugesagt oder Garantien übernommen.

Jeck kritisierte auch die fehlende parlamentarische Mitbestimmung. So habe das europäische Parlament den Regelungen nicht zugestimmt, was dem Juristen zufolge aber erforderlich gewesen wäre. Zudem gelte grundsätzlich, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um Beistand für einen Euro-Staat zu finanzieren. Auch die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat ist nach seiner Darstellung unzureichend gewesen. Zwar hätten Parlament und Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Allerdings habe derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, nicht zur Abstimmung gestanden.

Die Ausgestaltung des deutschen Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen sei intensiv im Bundestag debattiert worden, hieß es vom Finanzministerium. Der Beitrag des von der EU-Kommission verwalteten neuen Gemeinschaftsinstruments in Höhe von 60 Milliarden Euro sei politisch klar vereinbart und entsprechend kommuniziert worden.

Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans gab sich zurückhaltend. «Die Bundesregierung hat stets größten Wert darauf gelegt, eventuelle verfassungsrechtliche Risiken beim Zustandekommen des Euro-Rettungsschirms zu minimieren», sagte er.

Hier werde verfassungsrechtliches Neuland betreten. «Insofern gibt es wenige Vergleichsmaßstäbe, die man da anlegen könnte.» Steegmans verwies auf die anhängigen Verfahren. «Diesen Verfahren selbst kann ich nicht vorgreifen und enthalte mich deshalb auch jeglichen Kommentars (…), was Fragen oder Beurteilungen angeht.»

Juli 2010 | Allgemein, Politik, Sapere aude, Zeitgeschehen | Kommentieren