Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat gerade (am 1. Juni 2010) einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Gleichzeitig haben die Richter eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens in Deutschland jedoch ausgeschlossen. Der Prozess gegen Gäfgen sei fair gewesen. Gäfgen habe daher keine Grundlage dafür, das Strafverfahren neu aufzurollen, hieß es weiter. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Bankierssohn habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Wir (lesen Sie hier) waren und sind anderer Meinung!
Juni 2010 | Allgemein | Kommentieren