Der Mörder des 11jährigen Jakob von Metzler Magnus Gäfgen kann auf einen neuen Prozess hoffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gerade seine Beschwerde gegen die Bundesrepublik zugelassen.Im Herbst 2002 hatte Gäfgen erst nach Gewaltdrohungen der Polizei das Versteck des von ihm entführten und getöteten Bankierssohns Jakob von Metzler verraten. Rechtsexperten, etwa der renommierte Bonner Strafrechtler Hans-Ullrich Paeffgen, übten damals wie heute scharfe Kritik und bewerteten das Vorgehen der Frankfurter Polizisten als Verstoß gegen das internationale Folterverbot.
Im Jahr 2003 wurde Gäfgen vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil. Daraufhin reichte Gäfgen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Eine Sprecherin des Gerichtshofes in Straßburg bestätigte nun, dass die Klage das Folterverbot betreffe und das Recht eines Verbrechers auf ein faires Verfahren. Bei Erfolg der Klage kann der inzwischen 32-jährige Gäfgen eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor einem deutschen Gericht verlangen. Wir haben – lesen SIe das hier – die Meinung vertreten, das Verhalten der Polizei sei durch den „Nothilfeparagraph“ 34 StGB nicht nur gerechtfertigt sondern nachgerade gefordert gewesen.

März 2009 | Allgemein, Sapere aude, Zeitgeschehen | Kommentieren