Muss ein Journalist nachgeben, wenn der Bürgermeister einer Stadt in Brandenburg, wo bis zur Wende das Verteidigungsministerium der DDR saß, das Porträt über seine Stadt sehen will, bevor es erscheint? „Wegen der sensiblen Investorenfrage, Sie wissen schon.“ Muss eine Redaktion ein Gespräch mit dem Schauspieler Christian Ulmen in Auftrag geben, der Interviews nicht ernst nimmt? „Ich versuche“, sagt er, „die Fragen schriftlich zu bekommen, dann kann sie jemand anderes beantworten.“ Sicher nicht.
Journalisten in Deutschland müssen sich aber mit dem alltäglichen Autorisierungswahn auseinandersetzen, der in verschiedenen Symptomen auftritt, das Arbeiten erschwert und für Verstimmung sorgt. Für Jörg Staude, den Redakteur des Interviewmagazins „Galore“, ist „die Entschärfung gesprochener Thesen in der späteren Verschriftlichung eine Form von Zensur“. Und bei der Autorisierung von Fotos erlebe seine Redaktion regelmäßig „die Hölle“: „Was da passiert, ist die Vorstufe zum Photoshop“, also zur Retusche. Wenn etwa eine fernsehprominente Sportreporterin darauf besteht, dass ihre Beine nachbearbeitet werden, weil sie ihr auf dem Bild zu dick erscheinen. Filmproduktionsfirmen und PR-Agenten hantieren teilweise mit Dokumenten, in denen sich der Interviewpartner die Autorisierung seiner Zitate vor dem Gespräch zusichern lässt, Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung inklusive. Ohne Unterschrift kein Interview.
„Muss nicht zwingend autorisiert werden“
Mit Standesregeln hat das nichts zu tun. Zumindest nicht mit der aktualisierten Form des Pressekodexes, der seit seiner Novellierung vom 1. Januar 2007 keine Genehmigung mehr vorschreibt. Und bei dem Streit über das Gesagte geht es im Pressekodex ohnehin um das Wortlautinterview, nicht um das einzelne wörtliche Zitat. „Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte wiedergibt“, heißt es dort. Und im ergänzenden Kommentar des Presserates ist die Rede von der „Klarstellung, dass ein Interview nicht zwingend autorisiert werden muss“.
Der Artikel 5 Abs.1 des Grundgesetzes über die Pressefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Das wurde mit viel Blut und dem Leben vieler unserer Vorfahren erkauft. Für arabische Staaten ist die Pressefreiheit unvorstellbar. Ist schließlich kein Wunder, so ziemlich die meisten sind totalitäre Staaten. Und wenigstens einer, der Iran, lässt aufgrund der Äußerungen seines Präsidenten zum Holocaust und dem Staat Israel, eine unangenehme Nähe zum Dritten Reich erkennen. Die politisch motivierte Einflussnahme wegen der Mohammed-Karikaturen auf die Berichterstattung hier und in anderen Ländern in Europa darf nicht hingenommen werden …
Artikel 5 Abs.1 des Grundgesetzes ist keine Selbstverständlichkeit: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Das wurde mit viel Blut und dem Leben vieler unserer Vorfahren erkauft. Für arabische Staaten ist die Pressefreiheit unvorstellbar. Was Wunder, sind doch die meisten totalitäre Staaten. Und zumindest einer, der Iran, lässt aufgrund der Äußerungen seines Präsidenten zum Holocaust und dem Staat Israel, eine unangenehme Nähe zum Dritten Reich erkennen. Die politisch motivierte Einflussnahme wegen der Mohammed-Karikaturen auf die Berichterstattung hier und in anderen Ländern in Europa darf nicht hingenommen werden.
… Dabei hatte sich in Deutschland die Autorisierungspraxis über Jahrzehnte eingebürgert. „Die deutsche Interviewkultur entstand in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre mit dem brutal konfrontativen Streitgespräch, bei dem die verbalen Fetzen gelegentlich bis an die Grenzen der Schmähkritik flogen – dem Spiegel-Gespräch“, schreibt der Leipziger Journalistik-Professor Michael Haller und fährt fort: „Dieses Fegefeuer der Argumente wurde nur deshalb zu einer Institution des kritischen Journalismus, weil jedes Interview autorisiert werden musste.“ An diese sinnvolle Tradition erinnert auch Arno Weyand vom Presserat. Bei der Autorisierung sei es darum gegangen, die sachliche Richtigkeit zu prüfen. „Aber die gute Sache wurde von den Gesprächspartnern pervertiert.“ Damit meint er den Autorisierungswahn, der jedes beliebige Zitat erfasst hat.
Das Interview, das Kahn zurückzog
Besonders prominente Fälle kompletter Neufassungen von Interviews tragen das Thema Autorisierung in den vergangenen Jahren in wiederkehrenden Wellen in den Mediendiskurs. So geschehen im Herbst 2003 mit einem Interview des damaligen SPD-Geschäftsführers Olaf Scholz, das die „taz“ mit geschwärzten Antworten als Aufmacher druckte. Als Höhepunkt der journalistischen Verarbeitung dieses Konfliktes darf wohl der Text „Die Angst des Torwartes“ von Henning Sußebach in der „Zeit“ gelten. Darin bringt der Autor vor der Fußball-WM 2006 zum Ausdruck, worum es geht. In der „Geschichte des Interviews, das Kahn zurückzog“, notiert er: „Vielleicht erzählt die Geschichte eines zurückgezogenen Gespräches mehr, als ein zurechtgeschliffenes transportieren kann. Zum Beispiel, dass man in einem Archiv der nicht gedruckten Interviews mehr Wahrheit fände als in jenem der gedruckten.“
Der Geschichte in der „taz“ folgte eine bundesweite Protestaktion gegen die missbräuchliche Autorisierung, der sich auch diese Zeitung anschloss. Im Ergebnis steht nun die Novellierung des Pressekodexes, die sich aber längst nicht durchgesetzt hat. Deshalb fordert Arno Weyand aufs Neue „einen Schulterschluss der Redaktionen“ und „Solidarität“, eine einheitliche konsequente Haltung, um dem Autorisierungswahn entgegenzutreten. „Wenn alle Redaktionen sagen, wir spielen da nicht mit, dann stellt sich das Problem gar nicht.“ Doch es stellt sich. „Wer mit der Autorisierungspraxis nicht einverstanden ist, der kriegt keine Interviews – weil genügend Medien dazu bereit sind, dass ihre Interviews autorisiert werden“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg auf einer Veranstaltung des Vereins der Auslandspresse im vergangenen Sommer.
Fünfzehn Minuten vor Schluss
Auch der FC Bayern stellt die eigenen Interessen über die Pressefreiheit. Die Pressestelle hatte im Mai aus einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“ mit dem Spieler Franck Ribéry dessen Forderung nach Spielerkäufen „von hoher Qualität“ gestrichen. Die neue Fassung – ohne die Passage – trifft um 16.45 Uhr in der Redaktion ein. Um 17 Uhr muss die Seite belichtet werden. Ludger Schulze, Sportchef der Zeitung, erkennt in dieser Verzögerung eine Strategie. Es folgt ein heftiger Disput am Telefon zwischen Schulze und Bayernsprecher Markus Hörwick. Schließlich entscheidet der Sportchef, das Interview um einen erklärenden Beistellkasten zu ergänzen.
„Im angloamerikanischen Journalismus ist das Instrument der Autorisierung gänzlich unüblich, geradezu verpönt“ sagt „Galore“-Redakteur Jörg Staude. Anders etwa in Polen. Dort ist die Autorisierung gesetzlich vorgeschrieben: im „Pressegesetz“ von 1984, als die Zensoren noch staatlich bestallt wurden. got